Britisches Parlament könnte Brexit verhinden – Petition keine rechtliche Bedeutung

Das EU-REFERENDUM ist rechtlich nicht bindend. Der Premierminister könnte das Parlament, den britischen Souverän, abstimmen lassen. Bisher galt als sicher, dass die Abgeordneten sich dem Mehrheitswillen beugen müssen.
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Stimmzettel zum Brexit: Viele Briten wollen jetzt eine zweite Abstimmung.Foto:  Andy Rain/dpa
Epoch Times26. Juni 2016

Nach dem EU-Referendum mehren sich die Stimmen, die einen Brexit doch noch verhindern wollen. Die Schotten könnten sogar das Vereinigte Königreich verlassen, um Teil der Union zu bleiben. So ist die rechtliche Lage:

Das EU-REFERENDUM ist rechtlich nicht bindend. Der Premierminister könnte das Parlament, den britischen Souverän, abstimmen lassen. Bisher galt als sicher, dass die Abgeordneten sich dem Mehrheitswillen beugen müssen.

Die PETITION für ein zweites Referendum, die mehrere Millionen Briten unterzeichnet haben, hat rechtlich keine Bedeutung, kann aber Druck auf das Parlament machen.

Jeder Brite oder Einwohner Großbritanniens kann eine Parlamentspetition starten, wenn er fünf Gleichgesinnte findet. Ab 10 000 Unterschriften gibt es eine schriftliche Antwort der Regierung, ab 100 000 gibt es in den meisten Fällen eine Parlamentsdebatte zum Thema.

Ein zweites SCHOTTLAND-REFERENDUM müsste vom schottischen Parlament beschlossen werden. Damit es rechtlich bindend ist, müsste zudem das britische Parlament in London zustimmen.

So war es 2014, als sich die Schotten in einem Unabhängigkeitsreferendum entschieden, doch Teil des Vereinigten Königreichs zu bleiben. Theoretisch könnten sie auch auf eigene Faust abstimmen und darauf setzen, dass London das Ergebnis akzeptieren müsste. (dpa)



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