Schutz vor Abzocke per Handy-Rechnung

Drittanbietersperren sind eine Möglichkeit, Abzocke im Internet auszuweichen. Doch wie funktioniert das? Alle Netzprovider sind gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden diese Schutzfunktion kostenlos zur Verfügung zu stellen - allerdings erst auf Nachfrage.
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Hands sicher machen - eine Drittanbietersperre einrichten.Foto: Kim Jae-Hwan AFP/Getty
Epoch Times15. Oktober 2016

Ein unbedachter Klick auf ein Werbebanner beim Internetsurfen per Smartphone – und schon ist es passiert: Zwielichtige Anbieter locken Nutzer so in eine Falle, bei der ein kostenpflichtiges Abo aktiviert und automatisch über die Handyrechnung abgerechnet wird.

Doch es gibt eine Sicherung dagegen: sogenannte Drittanbietersperren. Sie lassen sich nach Angaben von Verbraucherschützern bei allen Anbietern kostenlos einrichten.

Bezahlen per Smartphone – Das Risiko

Ursache ist das WAP-Billing-Verfahren (WAP steht für Wireless Application Protocol). Dabei handelt es sich um ein Verfahren, dass das Bezahlen beim Internetsurfen per Smartphone ermöglichen soll. Tippt ein Nutzer auf ein entsprechendes Element, wird dem Anbieter dessen SIM-Karten-Identifikationsnummer übermittelt. Er kann so Mobilfunknummer und Provider herausfinden und eine Abbuchung auslösen, die per Rechnung beglichen wird.

Das Verfahren wurde entwickelt, um eine unkomplizierte Bestell- und Zahlungsart für kleinere Beträge im Alltag zu schaffen, die ohne Konto- oder Kreditkartendaten auskommt. Seriöse Dienstleister nutzen sie etwa für den Verkauf von Parktickets oder Fahrkarten. Auch Käufe in App-Stores können so getätigt werden. Die Methode wird aber ebenso von dubiosen Anbietern und Betrügern genutzt, die Nutzer in Abofallen locken.

Wie gehen die Betrüger vor?

Sie arbeiten mit Angeboten für Klingeltöne, Erotikdienste, Online-Abstimmungen und Gewinnspiele oder sie platzieren Werbebanner in Gratis-Apps.

Öffnet ein Nutzer die entsprechenden Seiten oder klickt auf die Banner, erhält der Anbieter alle Daten, um Abbuchungen über dessen Handyrechnung auszulösen. Dass die Betroffenen dabei gar nicht gesetzeskonform über den Abschluss eines Abos informiert werden, spielt erst mal keine Rolle.

Das funktioniert nur über SIM-Karten

WAP-Billing funktioniert laut Verbraucherschützern nur, wenn sich Nutzer mit Hilfe der SIM-Karte ihres Smartphones oder Tablets per Mobilfunknetz im Internet bewegen, etwa von unterwegs.

Wer dagegen über sein heimisches WLAN-Netzwerk einwählt, muss nichts befürchten. Es hilft also bereits, wenn Smartphones so eingestellt sind, dass sie sich zu Hause per Heimnetzwerk verbinden. Tablets ohne SIM-Karte sind nicht bedroht.

Drittanbietersperre einrichten wird empfohlen

Verbraucherschützer raten dazu, vorsorglich eine Drittanbietersperre beim eigenen Mobilfunkbetreiber einzurichten, um automatische Fremdabbuchungen von vornherein zu unterbinden.

Alle Netzprovider sind gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden diese Schutzfunktion kostenlos zur Verfügung zu stellen – allerdings erst auf Nachfrage.

Dem Vergleichsportal Teltarif zufolge ist die Drittanbietersperre nur beim Anbieter Drillisch (unter anderem smartmobil.de und Yourfone) automatisch voreingestellt, bei allen anderen müssen Kunden diese erst aktivieren.

Der Auftrag dazu kann entweder über den Kundenservice oder über das persönliche Kunden-Login im Internet erteilt werden.

Während einige Provider Abrechnungen von Drittanbietern nur komplett blockieren, sind bei anderen auch Teilsperrungen möglich, die nur für bestimmte Bereiche greifen. Nach einer Komplettsperrung steht WAP-Billing auch seriösen Anbietern nicht zur Verfügung.

Teltarif zufolge sollten Nutzer daher prüfen, ob sie diese brauchen. Meistens seien Zahlungen auch über alternative Wege möglich; so könnten Apps in den App-Stores von Apple oder Google per Guthabenkarte bezahlt werden, ohne Kontodaten zu hinterlegen. Gerade bei Kindern und Jugendlichen rät das Portal generell zu einer Komplettsperrung.

Falls so etwas schon passiert ist …

Nutzer sollten die dubiosen Abrechnungsposten beanstanden. Laut Verbraucherzentralen haben sie dafür acht Wochen Zeit. Die Beschwerde muss dabei an den Anbieter gerichtet werden, der die Forderung stellt. Dessen Identität und Anschrift geht aus der Rechnung hervor oder muss vom Mobilfunkbetreiber als Rechnungssteller mitgeteilt werden.

Über den Netzprovider lässt sich demnach auch die Überweisung des strittigen Postens stoppen. Musterbriefe mit den richtigen Formulierungen halten die Verbraucherzentralen zum Download bereit. Das gilt auch für die Abo-Kündigung, die ebenfalls erfolgen muss. (afp)



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