Türkische Partei ruft wegen Referendums Europäischen Menschengerichtshof an

Die türkische Oppositionspartei CHP ruft wegen des von der Regierung knapp gewonnenen Volksentscheids den Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg an.
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EU-Türkei FlaggenFoto: Friedemann Vogel/Getty Images
Epoch Times26. April 2017

Die größte türkische Oppositionspartei ruft wegen des von der Regierung knapp gewonnenen Volksentscheids den Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg an. Das kündigte die Sprecherin der säkularen Republikanischen Volkspartei (CHP), Selin Sayek Böke, am Mittwoch an, ohne Angaben zum Zeitplan zu nennen.

Zuvor hatte der Staatsrat, das oberste türkische Verwaltungsgericht, die Berufung der Partei gegen das Ergebnis des Verfassungsreferendums abgewiesen. Dieses war mit einem knappen Vorsprung der Ja-Stimmen zugunsten einer Ausweitung der Machtbefugnisse von Staatschef Recep Tayyip Erdogan ausgegangen.

Der Staatsrat urteilte, dass er für den Fall nicht zuständig sei. Der türkische Justizminister Bekir Bozdag hatte bereits vorher erklärt, dass die CHP die Entscheidung nicht vor höheren Instanzen anfechten könne – auch nicht vor dem Verfassungsgericht. Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sei ebenfalls aussichtslos.

Die CHP kritisiert, dass die Wahlkommission (YSK) am 16. April während der laufenden Volksabstimmung entschieden hatte, auch nicht offiziell bestempelte Wahlunterlagen als gültig zu werten. Einen ersten Einspruch der CHP hatte die Wahlkommission am 19. April abschlägig beschieden.

Dem amtlichen Ergebnis zufolge stimmten 51,4 Prozent der Türken für die umstrittene Verfassungsänderung zur Einführung eines Präsidialsystems. 48,6 Prozent lehnten dies ab. Die CHP hatte ebenso wie die linksliberale prokurdische Demokratische Partei der Völker (HDP) dafür geworben, mit Nein zu stimmen.

Der oberste Wahlbeobachter der OSZE hatte der Regierung in Ankara einen Mangel an Bereitschaft zur Zusammenarbeit bei der Klärung der Manipulationsvorwürfe beim Verfassungsreferendum vorgeworfen. Die kurzfristige Entscheidung der Wahlkommission, ungestempelte Wahlzettel als gültig zu werten, habe eindeutig „einen Verstoß gegen türkisches Recht dargestellt“, sagte Michael Link, der bei der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte leitet. (afp)



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