Umstrittene Milliardenhilfen für den EU-Beitrittskandidaten Türkei

Auch die Türkei erhält als Beitrittskandidat von der EU Milliardengelder. Doch wegen des massiven Vorgehens Ankaras gegen Regierungskritiker und Journalisten werden in der EU die Forderungen lauter, die Finanzhilfen einzustellen oder auf Eis zu legen.
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Türkei-FlaggeFoto: ODD ANDERSEN/AFP/Getty Images
Epoch Times25. Juli 2017

Wie andere Beitrittskandidaten erhält die Türkei von der EU kräftige finanzielle Unterstützung. Mit den sogenannten Heranführungshilfen soll die Anpassung an EU-Standards erleichtert werden. Im laufenden Finanzzeitraum von 2014 bis 2020 sind 4,45 Milliarden Euro vorgesehen. Vor dem Hintergrund der wachsenden Spannungen mit Ankara sind bisher aber nur gut 190 Millionen Euro ausgezahlt.

Die Hilfen werden für konkrete Projekte vergeben und sind an Bedingungen geknüpft. Es gibt vier Hauptbereiche: Der größte läuft unter der Überschrift „Reformen zur Vorbereitung der Unionsmitgliedschaft“, wofür bis 2020 rund 1,58 Milliarden Euro bereit stehen. Ziele sind dabei unter anderem die Korruptionsbekämpfung, die stärkere demokratische Einbindung der Bürger in politische Entscheidungen, der Grundrechtsschutz und die Förderung einer unabhängigen Justiz.

Im zweitgrößten Bereich geht es um die sozio-ökonomische und regionale Entwicklung (1,53 Milliarden Euro), etwa im Energie- oder Verkehrsbereich unter besonderer Berücksichtigung des Kampfes gegen den Klimawandel. Für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung stellt die EU 912 Millionen Euro bereit und für Beschäftigung, Sozialpolitik, Bildung und Geschlechtergleichstellung 435 Millionen Euro.

Wegen des massiven Vorgehens Ankaras gegen Regierungskritiker und Journalisten werden in der EU die Forderungen lauter, die Finanzhilfen einzustellen oder auf Eis zu legen. Der zuständige Erweiterungskommissar Johannes Hahn sieht dazu derzeit keine Handhabe. Solange die Beitrittsverhandlungen mit Ankara nicht insgesamt unterbrochen oder abgebrochen würden, „solange gibt es eben diese Zahlungen“, sagte er am Montag.

Hahn hat nach eigenen Angaben aber bereits seinen Spielraum für „Umschichtungen“ ausgenutzt. Es seien Gelder „Richtung Zivilgesellschaft“ und der Förderung rechtsstaatlicher Einrichtungen verlagert worden, sagte der Kommissar. Er verwies aber auch darauf, dass die Gelder nach 2020 nicht einfach verfallen, wenn sie bis dahin nicht eingesetzt werden. Sie können demnach noch „zwei bis drei Jahre“ später ausgezahlt werden. (afp)



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