Weihnachtskrippen in französischen Rathäusern unter strengen Bedingungen zulässig

Weihnachtskrippen dürfen in französischen Rathäusern nur unter Auflagen aufgestellt werden. Keinesfalls dürfe damit "ein Kult anerkannt" oder eine religiöse Präferenz ausgedrückt werden, so das oberste Verwaltungsgericht in Paris.
Titelbild
WeihnachtskrippeFoto: PATRICK BAZ/AFP/Getty Images
Epoch Times9. November 2016

Weihnachtskrippen dürfen in französischen Rathäusern nur unter strengen Bedingungen aufgestellt werden.

Das oberste Verwaltungsgericht in Paris urteilte am Mittwoch, die „Neutralität“ eines öffentlichen Gebäudes bleibe nur dann gewahrt, wenn die Krippe einen „kulturellen, künstlerischen oder festlichen Charakter“ habe. Keinesfalls dürfe damit „ein Kult anerkannt“ oder eine religiöse Präferenz ausgedrückt werden.

Die 17 Richter des sogenannten Staatsrates hatten darüber zu entscheiden, ob die Darstellung der Geburt Christi in öffentlichen Gebäuden mit dem Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat von 1905 vereinbar ist. Auf Grundlage dieses Laizitäts-Gebots sind zahlreiche Vorschriften erlassen worden. Zum Beispiel dürfen in staatlichen Schulen weder Kopftücher, Kippas noch große Kreuze getragen werden.

Hintergrund für das Urteil ist ein mehr als einjähriger Streit: Im Oktober 2015 hatte das Pariser Verwaltungsgericht die Aufstellung einer Krippe im Rathaus eines Vororts verboten und sich auf das Laizitäts-Gebot berufen. Ein anderes Gericht im westfranzösischen Nantes erlaubte dagegen eine Krippe in einem Verwaltungsgebäude und verwies darauf, dass Weihnachten längst ein „Familienfest“ sei. (afp)



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