Tübingen – Gerichtsmediziner können künftig den Todeszeitpunkt eines Menschen genauer bestimmen. Dies war bislang schwierig, wenn eine Leiche erst nach längerer Zeit gefunden wurde. Wissenschaftler der Universität Tübingen können nun den Zeitpunkt des Todes über die Zersetzung körpereigener Proteine auf einige Tage genau angeben.
Vor allem nach Verbrechen müssen Gerichtsmediziner den Todeszeitpunkt möglichst genau eingrenzen. Aber Anzeichen wie Totenflecken oder Totenstarre verschwinden spätestens einige Tage nach dem Tod. Zwar kann dann auch die Besiedlung der Leiche mit Insekten Rückschlüsse zulassen. Die Tübinger Mediziner entwickelten aber nach Angaben der Universität ein weiteres Verfahren, das auf der Zersetzung körpereigener Proteine beruht.
Hinweise erlaubt insbesondere das in der Nebenniere gebildete Protein Cystatin C. Der Eiweißstoff lässt sich bis zu zwölf Tage nach dem Tod durch eine positive Immunreaktion nachweisen. „Wenn wir eine Leiche finden und Cystatin C nachweisen können, wissen wir, dass der Mensch seit maximal zwölf Tagen tot ist“, erläutert der Forscher Frank Wehner. „Ist der Cystatinnachweis negativ, wissen wir, dass der Mensch seit mindestens drei Tagen tot ist.“ Durch Einbeziehen mehrerer weiterer Proteine lässt sich der Todeszeitpunkt letztlich auf zwei bis drei Tage eingrenzen. (AP)
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