Braunschweig – Im Untreueprozess gegen Ex-VW-Betriebsratschef Klaus Volkert sollen zusätzliche Zeugen zur Rolle des Volkswagen- Aufsichtsratsvorsitzenden Ferdinand Piëch in der Affäre gehört werden. Die Staatsanwaltschaft beantragte am Montag vor dem Landgericht in Braunschweig, den ehemaligen VW-Finanzchef Bruno Adelt und zwei weitere Manager zu vernehmen. Wenn deren Aussagen hinreichende Anhaltspunkte ergäben, komme ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren VW-Chef in Betracht, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Tacke.
Nach Angaben des Oberstaatsanwalts sollen sich die Zeugen zu einer angeblich von Piëch frühzeitig veranlassten internen Prüfung der Ausgaben für Reisen des VW-Betriebsrats äußern. Tacke berief sich vor Gericht auf einen Journalisten, der die Staatsanwaltschaft entsprechend informiert habe.
Der Volkswagen-Konzern dementierte umgehend. Die Behauptung, dass die Kostenstelle, über die die Betriebsratsreisen abgerechnet wurden, zwischen 1997 und 2002 untersucht worden sei und dass „Kenntnis über die Veruntreuungen der Herren Volkert und Gebauer bestand, ist falsch“, erklärte das Unternehmen. Eine solche Überprüfung habe es nicht gegeben.
Auch Piëch selbst hatte vergangenes Jahr bei seiner Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft erklärt, er habe von den sachwidrigen Ausgaben bei VW nichts gewusst. Diese Aussage stützte der ehemalige VW-Personalvorstand Peter Hartz, der in seinem Prozess vor dem Landgericht Braunschweig persönlich die Verantwortung für die Affäre übernahm und die übrigen VW-Vorstand entlastete.
Oberstaatsanwalt Tacke benannte neben Ex-Finanzvorstand Adelt noch den heutigen Audi-Chef Rupert Stadler sowie Manager Rudbert Reisch als Zeugen. Stadler und Reisch hätten nach Hinweis von Adelt an Piëch offenbar den Auftrag bekommen, die „Kostenstelle 1860“ zu überprüfen. Über die Kostenstelle rechnete der mit Volkert angeklagte Ex-VW-Manager Klaus-Joachim Gebauer Reisen, Vergnügungen und Zuwendungen an Betriebsräte des Wolfsburger Konzerns ab.
Die Vorsitzende Richterin Gerstin Dreyer kündigte an, das Gericht wolle die drei Zeugen hören. Die Termine will das Gericht Mittwoch festlegen. Oberstaatsanwalt Tacke betonte, für die Zumessung der Strafen von Volkert und Gebauer sei es wichtig, ob Piëch frühzeitig über die Affäre informiert gewesen sei.
Die Verteidiger der beiden Angeklagten zeigten sich erfreut über die Benennung neuer Zeugen. „Es ist sehr schwer vorstellbar, dass Geld in diesem Umfang eingesetzt wird, ohne dass es die Unternehmensspitze weiß und will“, sagte Volkerts Verteidiger Johann Schwenn. Wenn die Verantwortung für die Zuwendungen an den Betriebsrat beim Vorstand liege, müsse „die Strafe deutlich milder ausfallen“, meinte er.
Der Verteidiger von Gebauer, Wolfgang Kubicki, sagte, die Revision in einem Großunternehmen könne nur der Vorstandsvorsitzende ausschalten. Sein Mandant Gebauer sagte vor Gericht aus, dass die VW-Revision keinen Zugriff auf die Zuwendungen an den VW-Betriebsrat gehabt habe.
Gebauer muss sich wegen Anstiftung zur Untreue in 40 Fällen und Anstiftung zum Betrug verantworten. Der 65-jährige Volkert ist wegen Anstiftung zur Untreue in 48 Fällen und wegen Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz angeklagt. (AP)
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