Aktuelle Nachrichten Europa – Rechte unverheirateter Väter gestärkt – DAPD
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Europäischer Gerichtshof Rechte unverheirateter Väter gestärkt

DAPD

03.12.2009

Foto: AP Photo/Thomas Kienzle

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Straßburg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Rechte unverheirateter Väter gestärkt. In einer am Donnerstag in Straßburg veröffentlichten Entscheidung gaben die Richter einem Vater aus Pulheim recht, der gegen die in Deutschland geltende Sorgerechtsregelung für unverheiratete Eltern geklagt und vor deutschen Gerichten keinen Erfolg gehabt hatte. Die Richter stellten der Mitteilung zufolge eine Verletzung der Menschenrechtskonvention fest.

Die Klage des Vaters vor dem Bundesverfassungsgericht hätte nicht einfach mit der Begründung abgewiesen werden dürfen, dass eine Entscheidung gegen den Willen der Mutter in jedem Fall schlecht für das Kind wäre. Diese Beurteilung verstoße unter anderem gegen das in Artikel 14 festgelegte Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens in Artikel 8.

Nach dem deutschen Sorgerecht steht Eltern, die bei der Geburt nicht zusammenleben, das gemeinsame Sorgerecht nur zu, wenn sie einander anschließend heiraten oder aber eine gemeinsame „Sorgeerklärung“ abgeben. Andernfalls hat allein die Mutter das Sorgerecht. (AP)

 

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