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Mahnverfahren drohen Rund 1,3 Millionen Hartz-IV-Empfänger müssen Kindergeld zurückzahlen

DAPD

26.01.2010

Da Kindergeld bei Arbeitslosengeld-II-Beziehern als Einkommen angerechnet werde, müsse die Erhöhung von den laufenden Leistungen abgezogen werden. Foto: Matthias Rietschel/AP Photo
Da Kindergeld bei Arbeitslosengeld-II-Beziehern als Einkommen angerechnet werde, müsse die Erhöhung von den laufenden Leistungen abgezogen werden.

Foto: Matthias Rietschel/AP Photo

Nürnberg (apn) Die Anhebung des Kindergeldes um monatlich 20 Euro kommt rund 1,3 Millionen Hartz-IV-Empfänger teuer zu stehen: Diese Familien hätten zwar korrekte Bescheide erhalten, müssten den Betrag aber dennoch zurückzahlen, teilte die Nürnberger Bundesagentur für Arbeit am Dienstag mit. Da Kindergeld bei Arbeitslosengeld-II-Beziehern als Einkommen angerechnet werde, müsse die Erhöhung von den laufenden Leistungen abgezogen werden. Dies sei rückwirkend zum 1. Januar der Fall.

Laut BA-Sprecherin Anja Huth betrifft die Nachforderung Bescheide für etwa 2,2 Millionen Kinder. Auch sie hätten durch das zum 1. Januar in Kraft getretene Wachstumsbeschleunigungsgesetz 20 Euro Kindergeld mehr erhalten. Die Nachforderung sei nötig, weil es anders als bei bisherigen Kindergelderhöhungen diesmal keine Übergangsregelung gebe. Bislang hätten Eltern das erhöhte Kindergeld für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten behalten können. Erst danach sei es auf das Einkommen angerechnet worden.

Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann forderte einen Verzicht auf die Rückzahlung. Im Westdeutschen Rundfunk sagte er, die BA solle überlegen, ob eine Rückforderung nicht einen Riesenverwaltungsaufwand nach sich ziehe. Bei manchen Familien dürfte zudem das Geld so knapp sein, dass Mahnverfahren drohten. Ein Verzicht auf eine Rückzahlung sei auch aus Gründen der Pragmatik und Praktikabilität zu überlegen. So hätten die Behörden ohnehin relativ viele Probleme damit, rechtssichere Bescheide zu erstellen.

Das Arbeitslosengeld II wird nach BA-Angaben im Regelfall für sechs Monate berechnet, bewilligt und monatlich im Voraus bezahlt. Änderungen könnten deshalb immer erst nachträglich berücksichtigt werden. (AP)

 

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