Aktuelle Nachrichten – Unternehmen
23.03.2007
Essen – Deutschlands zweitgrößter Energieversorger RWE hat beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Untersagung der Übernahme von Saar Ferngas durch das Bundeskartellamt eingelegt. Der Essener Konzern begründete diesen Schritt am Freitag damit, dass er im Gasgeschäft bislang lediglich über einen Marktanteil von knapp 10 Prozent verfüge und auch bei einer Übernahme von Saar Ferngas nicht in eine marktbeherrschende Position hineinwachse. Mit seiner Untersagung schwäche das Amt daher in Wirklichkeit den Wettbewerb.
Das Bundeskartellamt hatte die Übernahme des Gasversorgers am 15. März untersagt. Nach Ansicht der Wettbewerbshüter würde ein Zusammenschluss zur Verstärkung marktbeherrschender Stellungen beim Strom- und Erdgasabsatz führen. Kartellamtspräsident Ulf Böge erklärte, Deutschland dürfe „vor allem im Gassektor nach den eingeleiteten Schritten zur Marktöffnung mit Bezug auf das Erreichte nicht zurückgeworfen werden.“ (AP)
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