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Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten Sarrazin scheitert endgültig mit Verfügung gegen "taz"

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14.09.2012

Sarrazin scheitert endgültig mit Verfügung gegen "taz" Foto: AP/ddp images/AP
Sarrazin scheitert endgültig mit Verfügung gegen "taz"

Foto: AP/ddp images/AP

Frankfurt/Main – Der frühere SPD-Politiker Thilo Sarrazin ist endgültig mit seinem Versuch gescheitert, gegen die "taz" eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main teilte am Freitag mit, es habe am Mittwoch Sarrazins Beschwerde gegen die Ablehnung seines Antrags durch das Frankfurter Landgericht zurückgewiesen. Bei dem Streit geht es um einen am 18. Juni dieses Jahres erschienenen Artikel, in dem das Verhältnis Sarrazins zu Journalisten mit sehr derben Worten beschrieben wird.

Sarrazin sieht darin eine unzulässige Schmähkritik. Doch der 16. Zivilsenat des OLG kam zur Auffassung, dass die Grenze zur verbotenen Schmähkritik noch nicht überschritten sei. Auch polemische oder überspitzte Kritik sei von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt.

(Aktenzeichen 16 W 36/12 (vorausgehend LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24.7.2012, Aktenzeichen 2-3 O 276/12)

dapd

 

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