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Schaar lehnt Geruchsproben zur Strafverfolgung ab

DAPD

24.05.2007

Köln – Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar lehnt die Erhebung von Geruchsproben zur Strafverfolgung ohne gesetzliche Neuregelung ab. „Mir erscheint das ziemlich dubios“, sagte Schaar dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstagausgabe) laut einer Vorabmeldung. „Das ist keine erkennungsdienstliche Maßnahme, wie sie in der Strafprozessordnung ausdrücklich festgelegt ist.“ Geruchsproben seien außerdem ein unsicheres Mittel, um jemanden zu identifizieren.

Schaar kritisierte, dass Gerüche sehr intim seien. Sie könnten über Krankheiten, Ernährung und andere Eigenschaften Auskunft geben. „Die Erhebung solcher Proben erscheint mir jedenfalls ohne eine ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis höchst zweifelhaft“, wurde Schaar zitiert. Zuvor war bekannt geworden, dass die Polizei bei der Suche nach gewalttätigen Globalisierungsgegnern auf die Stasi-Fahndungsmethode zurückgreift. Dies stieß bei Politikern fast aller Parteien auf Kritik. (AP)

 

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