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Schäuble verteidigt Vorstoß zu Luftsicherheitsgesetz

DAPD

03.01.2007

Berlin – Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat seinen umstrittenen Vorstoß verteidigt, mit Hilfe einer Grundgesetzänderung den Abschuss entführter Passagierflugzeuge zu erlauben. Sein Vorschlag, den Verfassungsartikel 87a entsprechend zu erweitern, sei fachlich innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, sagte der CDU-Politiker am Mittwoch in Berlin. „Ob man es machen will, muss nun in der Koalition entschieden werden“, sagte er mit Blick auf ablehnende Äußerungen der Opposition und des Koalitionspartners SPD.

Schäuble betonte, sein neuer Gesetzesvorschlag stelle das vor dem Bundesverfassungsgericht gescheiterte Luftsicherheitsgesetz auf eine „einwandfreie Grundlage“. Es sei „keine Lösung und unverantwortlich“, den Extremfall ungeregelt zu lassen, ob und unter welchen Umständen die Bundeswehr ein entführtes Flugzeug abschießen darf. Zudem setze er mit dem Vorschlag lediglich die Vorgabe des Koalitionsvertrags zwischen Union und SPD um.

Der CDU-Politiker verwies auf das Szenario, dass ein von Terroristen gekapertes Flugzeug auf ein Atomkraftwerk zusteuert. Sein Ziel sei, dass der Staat auch in einer solchen Lage auf der Grundlage der Verfassung handeln könne. Der umstrittene Begriff des „Quasi-Verteidigungsfalls“ stamme nicht von ihm, betonte Schäuble. Er schlage vielmehr vor, den Einsatz der Streitkräfte gemäß Artikel 87a außer zur Landesverteidigung auch „zur unmittelbaren Abwehr eines Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens“ zuzulassen.

Grünen „Mangel an Sachkunde“ vorgeworfen

Schäuble sagte: „Wenn man es regeln will, kann man es nur so regeln.“ mahnte zu einer ruhigen und verantwortlichen Diskussion und verwies auf den Auftrag, „das Menschenmögliche zu tun“, um die Sicherheit zu gewährleisten. Insbesondere den Grünen warf er einen Mangel an Sachkunde und Redlichkeit vor.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2006 bei der Prüfung des Luftsicherheitsgesetzes die Abwägung „Leben gegen Leben“ als Verstoß gegen das Grundgesetz verboten. Das Gericht hatte sich bei seiner Entscheidung aber nicht mit der Frage befasst, wie die Situation im Verteidigungsfall zu bewerten ist.

Aus Schäubles Sicht gelten dann nämlich andere Regeln, die eine solche Abwägung ermöglichen, vor allem die des Genfer Abkommens über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte. Demnach seien nur Angriffe verboten, „die in keinem Verhältnis zu erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteilen stehen“.

Die SPD, auf die der Innenminister für eine Grundgesetzänderung angewiesen wäre, hatte den Vorschlag am Dienstag rundheraus abgelehnt. Man könne Verteidigung, also Krieg, nicht nach Belieben definieren, sagte der SPD-Verteidigungspolitiker Rainer Arnold. Grünen-Chef Reinhard Bütikofer sprach von einem „ungeheuren Unterfangen“, mit dem die Menschenwürde jederzeit aushebelbar wäre.

Der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP) erklärte, falls die Pläne Gesetz würden, „gehen wir sofort erneut vor das Bundesverfassungsgericht“. Baum war einer der Kläger, dessen Beschwerden Karlsruhe im Februar 2006 stattgab. Der Rechtsstaat müsse sich damit abfinden, dass das Szenario einer durch Terroristen entführten Passagiermaschine gesetzlich nicht zu regeln sei.

(AP)

 

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