Aktuelle Nachrichten – Konjunktur
28.06.2008
Hamburg – Bundesarbeitsminister Olaf Scholz will Arbeitszeitkonten künftig besser vor Firmenpleiten schützen. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums, die Arbeitgeber sollen künftig verpflichtet werden, den Gegenwert sogenannter Zeitguthaben auf separaten Konten, getrennt vom Vermögen des Unternehmens, anzulegen.
Auf den Konten sammeln Beschäftigte ihre nicht bezahlten Überstunden an, um damit den Arbeitszeitausfall in Krisenzeiten oder finanzielle Einbußen im Vorruhestand auszugleichen. Heute werden die entsprechenden Mittel häufig in den Firmenbilanzen geführt, so dass sie den Beschäftigten bei einer Insolvenz verloren gehen, heißt es in dem Bericht.
Scholz will demnach die Guthaben auch vor unerwünschten Verlusten absichern. Deshalb dürfen laut Gesetzentwurf höchstens 20 Prozent ihres Wertes in riskanteren Vermögenstiteln wie Aktien investiert werden. Gelten sollen die Insolvenzregeln für Zeitkonten, die einen Ausgleichszeitraum von mehr als einem Jahr haben oder deren Wert einen Monatslohn übersteigt.
Wer seinen Arbeitgeber wechselt, soll das Konto zudem auf die neue Firma übertragen dürfen. Alternativ können die Beschäftigten die angesammelten Vermögenswerte auch von der Deutschen Rentenversicherung verwalten lassen, schreibt der „Spiegel“. (AP)
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