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Fundamentale Ungerechtigkeiten beseitigt Schonvermögen soll verdreifacht werden

DAPD

14.10.2009

Die letzten Notgroschen könnten bei Hartz-IV-Empfängern bald Gesellschaft bekommen. (Klaus-Uwe Gerhardt/www.pixelio.de)
Die letzten Notgroschen könnten bei Hartz-IV-Empfängern bald Gesellschaft bekommen. (Klaus-Uwe Gerhardt/Pixelio)

Berlin – Langzeitarbeitslose können auf bessere Lebensverhältnisse hoffen. CDU/CSU und FDP wollen das Schonvermögen für Hartz-IV-Empfänger von 250 Euro auf 750 Euro pro Lebensjahr verdreifachen, wie die Generalsekretäre der Parteien am Mittwoch erklärten. Damit können Hartz-IV-Empfänger künftig mehr von dem Geld behalten, das sie fürs Alter gespart haben. Zudem sollen sie mehr hinzuverdienen dürfen, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Selbst genutzte Immobilien sollen nicht mehr angerechnet werden.

Nach einer Sitzung der großen Koalitionsrunde mit den Spitzen von Union und FDP erklärte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla, damit werde eine fundamentale Gerechtigkeitslücke bei Hartz IV geschlossen. Für den Staat sei mit Mehrkosten von 300 Millionen Euro jährlich zu rechnen.

FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sagte, die selbst genutzte Immobilie werde künftig „dem Zugriff des Staates entzogen“. Dies schaffe mehr Gerechtigkeit und baue darüber hinaus Bürokratie ab.

CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt begründete die Änderungen bei Hartz IV damit, dass man Arbeitslosen einen Anreiz bieten wolle, schneller wieder eine reguläre Arbeit aufzunehmen.

 

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