Foto: dapd/Lennart Preiss
Berlin – Bei der Münchner Bombensprengung entstandene Sachschäden sind eventuell nicht von den Versicherungen betroffener Anwohner gedeckt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft verwies am Mittwoch in Berlin auf eine Kriegsausschlussklausel in seinen unverbindlichen Musterbedingungen, nach der letztlich auf Kriegsereignisse zurückgehende Schäden nicht versichert sind. "Für die Sachschäden in München greift die Kriegsausschlussklausel unserer Musterbedingungen", sagte eine GDV-Sprecherin.
Dagegen stellte der in München ansässige Versicherer Versicherungskammer Bayern (VKB) seinen betroffenen Kunden eine Regulierung der durch die Bombe verursachten Sachschäden in Aussicht. "Explosionsschäden sind grundsätzlich durch die Gebäudeversicherung abgedeckt", sagte eine Sprecherin des Unternehmens. Unter die Kriegsausschlussklausel falle die Explosion der Bombe nicht, da ihre Detonation nicht auf Kriegsereignisse zurückgehe. "Die Bombe ist ja erst entdeckt und dann gezielt gesprengt worden", sagte die Sprecherin.
Die VBK-Sprecherin riet allen geschädigten Hausbesitzern oder Anwohnern, sich schnell mit ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen. Sie empfahl, Häuser, Fahrzeuge oder Wohnungseinrichtungen, die bei der Sprengung beschädigt wurden, umgehend der Gebäude-, Auto- oder Hausratversicherung zu melden.
Auch die Sprecherin des GDV sagte, betroffene Hauseigentümer oder Anwohner sollten unverzüglich ihre Versicherung kontaktieren, um eventuelle Ansprüche zu klären. Es habe bereits ähnlich gelagerte Fälle gegeben, bei denen Versicherer doch die Schäden übernommen hätten. Die Musterbedingungen des GDV seien nicht verbindlich. Entscheidend sei der Wortlaut des konkreten Versicherungsvertrages, der nicht immer eine Kriegsausschlussklausel enthalten müsse.
Unterdessen prüft auch die Rechtsabteilung der Stadt München, wer für die Schäden bei der Sprengung aufzukommen hat. Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) nannte dies eine "schwierige Rechtsfrage, die wahrscheinlich noch gutachterlich zu klären sein wird". Zugleich betonte er aber: "Selbstverständlich bekommen die Betroffenen Schadenersatz."
dapd
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