Foto: dapd/Daniel Samanns
München – Der als "Mehmet" bekannt gewordene Serienstraftäter Muhlis A. will wieder nach Deutschland. Sein Anwalt Burkhard Benecken bestätigte am Montag auf dapd-Anfrage, er werde in den kommenden Tagen bei den Behörden entsprechende Anträge stellen. Muhlis A. sagte der "Süddeutschen Zeitung", er bereue seine Taten und wolle aus der Türkei nach München zurückkehren. CSU-Innenminister Joachim Herrmann lehnt dies aber strikt ab.
Der in der bayerischen Landeshauptstadt geborene Türke hatte in den 90er Jahren bundesweit Schlagzeilen gemacht, weil er bis zu seinem 14. Geburtstag bereits rund 60 Gewalttaten, Diebstähle und Erpressungen verübt hatte. 2005 war der heute 28-Jährige zu 18 Monaten Haft verurteilt worden, weil er seine Eltern verprügelt hatte. Die Strafe trat Muhlis A. jedoch nicht an, sondern setzte sich in die Türkei ab, wo bis er heute lebt.
Sauberes Führungszeugnis
Falls "Mehmet" jetzt nach Deutschland einreisen sollte, müsste er mit seiner Festnahme rechnen. Mit einem Antrag bei der Staatsanwaltschaft München möchte sein Anwalt erreichen, dass der Haftbefehl zum Ende des Jahres ausgesetzt wird. Benecken argumentiert, sein Mandant habe bei seiner Verurteilung im Alter von erst 21 Jahren die "besondere Härte der Justiz" erfahren. Muhlis A. sehe ein, schwere Fehler gemacht zu haben und sei in der Zwischenzeit nicht mehr straffällig geworden. Dies werde er mit einem "sauberen türkischen Führungszeugnis" nachweisen.
Neben dem Haftbefehl besteht allerdings noch eine Ausweisungsverfügung der Stadt München. Benecken will in einem Antrag an die Ausländerbehörde auf ein Abkommen zwischen der Türkei und Deutschland aus dem Jahr 2005 verweisen. Demnach sind der Ausweisung türkischer Staatsbürger inzwischen sehr hohe Hürden gesetzt. Nach derzeitiger Rechtslage sei es undenkbar, "Mehmet" abzuschieben, betonte der Anwalt.
Die Stadt sicherte eine Prüfung des Falls zu. Die Vizechefin des Münchner Kreisverwaltungsreferats und frühere Leiterin der Ausländerbehörde, Claudia Vollmer, sagte auf dapd-Anfrage, der Verteidiger könne eine Befristung des Wiedereinreiseverbots beantragen. Die Stadt werde sich vor einer Entscheidung bei den türkischen Behörden über Muhlis A. erkundigen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte, es sei noch unklar, ob die Anklagebehörde oder ein Gericht hinsichtlich des Haftbefehls zuständig sei.
Minister Herrmann erklärte auf dapd-Anfrage: "'Mehmet' wollen wir hier nicht." Wenn Muhlis A. nach Deutschland einreise, "muss er seine gerechte Strafe absitzen". Der CSU-Politiker betonte, bereits vor Jahren hätten Jugendgerichte und Sozialpädagogen einmal an eine positive Entwicklung geglaubt. Diesen Glauben habe "Mehmet" umgehend selbst zunichtegemacht, indem er seine Eltern mehrfach geprügelt, beraubt und mit dem Tode bedroht habe. "Wieso sollten wir 'Mehmet' jetzt eine Läuterung glauben?", fragte Herrmann.
Muhlis will Jugendlichen helfen
Wegen seiner zahlreichen Straftaten hatte "Mehmet" eine politische Debatte über den Umgang mit ausländischen Jugendstraftätern ausgelöst. CSU-Politiker wie der damalige Innenminister Günther Beckstein setzten sich vehement für die Abschiebung von Muhlis A. ein, Oppositionspolitiker waren strikt dagegen. 1998 wurde der inzwischen strafmündig gewordene Jugendliche in die Türkei abgeschoben. Vier Jahre später kehrte er nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nach München zurück, wurde allerdings wieder straffällig und floh schließlich 2005 in die Türkei.
Muhlis A., dem Behörden und Medien einst das Pseudonym "Mehmet" gegeben hatten, um seine Identität zu schützen, lebt laut "Süddeutscher Zeitung" heute bei Istanbul und betreibt eine Paintball-Anlage. Für den Fall seiner Rückkehr habe er konkrete Pläne: Er wolle kriminellen Münchner Jugendlichen dabei helfen, wieder auf die richtige Bahn zu kommen. Anwalt Benecken betonte jedoch auf dapd-Anfrage, es gehe "Mehmet" zunächst darum, Freunde in München zu besuchen.
dapd
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