Nachrichten - Verbraucherschutz, Testberichte – Solarförderung soll zum 1. Juli nochmals sinken – Verena Schmitt-Roschmann
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Einigung mit Branche Solarförderung soll zum 1. Juli nochmals sinken

Verena Schmitt-Roschmann

19.01.2011

Die Förderung für Ökostrom kostet einen durchschnittlichen Haushalt insgesamt etwa 140 Euro im Jahr. Zusammen müssen die Verbraucher mehr als 13 Milliarden Euro dafür aufbringen. Verbraucherschützer begrüßten die geplante Senkung. Foto: Roberto Pfeil/dapd/AP
Die Förderung für Ökostrom kostet einen durchschnittlichen Haushalt insgesamt etwa 140 Euro im Jahr. Zusammen müssen die Verbraucher mehr als 13 Milliarden Euro dafür aufbringen. Verbraucherschützer begrüßten die geplante Senkung.

Foto: Roberto Pfeil/dapd/AP

Berlin – Für den Strom aus neuen Solaranlagen soll es bald deutlich weniger Geld geben. Die Bundesregierung plant schon zum 1. Juli eine vorzeitige Kürzung der Vergütung um bis zu 15 Prozent. Entsprechende Zeitungsberichte wurden am Mittwoch in Berlin bestätigt. Hintergrund ist der rasante Zubau von immer mehr Photovoltaik-Anlagen und der starke Anstieg der damit verbundenen Kosten.

Diese werden nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz auf alle Stromkunden umgelegt. Die EEG-Umlage war zum Jahreswechsel um 70 Prozent auf 3,5 Cent je Kilowattstunde gestiegen. Allein im vergangenen Jahr wurden nach Schätzungen des Bundesverbands Solarwirtschaft Anlagen mit bis zu sieben bis acht Gigawatt Leistung neu gebaut.

Die Förderung ist bereits stark verringert worden. 2009 lag sie für Privatleute noch bei 43 Cent je Kilowattstunde; seit 1. Januar beträgt sie 28,74 Cent. Bis zum Jahresende könnte der Betrag auf 22 Cent sinken, wie die "Süddeutsche Zeitung" meldete. Auf ein entsprechendes Konzept habe sich Bundesumweltminister Norbert Röttgen mit der Solarwirtschaft verständigt. Die Verhandlungspartner wollen ihre Pläne am (morgigen) Donnerstag offiziell vorstellen. Vorher wollten sich beide Seiten nicht äußern.

Gestaffelte Kürzung

Bereits im Gesetz stehen derzeit weitere Kürzungen der Förderung ab 2012, und zwar abhängig davon, wie viel Kapazität neu gebaut wird. So soll die Vergütung Anfang nächsten Jahres um neun Prozent sinken, wenn bis zu 3,5 Gigawatt neu gebaut werden. Liegt der Wert darüber, wird die Vergütung in vier zusätzlichen Schritten bis zu zwölf weitere Prozentpunkte gekürzt.

Diese zusätzliche Kürzung soll nach den Absprachen nun auf Mitte dieses Jahres vorgezogen und um eine fünfte Stufe ergänzt werden, falls der Solarboom ungebrochen weiter geht. Konkret soll dies an einer offiziellen Prognose der Bundesnetzagentur bemessen werden. Die "Financial Times Deutschland" berichtete, dabei solle die Marktentwicklung in den Monaten März, April und Mai 2011 betrachtet und hochgerechnet werden.

Die Zeitung berichtete, nach Ansicht des Umweltministeriums wirke diese Änderung einer für das zweite Halbjahr 2011 erwartenden expansiven Marktentwicklung entgegen und begrenze die Kosten der Solarförderung. Die Kürzung solle schon im Februar vom Bundestag beschlossen werden. Die Fachpolitiker der Unions-Fraktion hätten Röttgen bereits ihre Zustimmung signalisiert.

13 Milliarden Euro für Ökostrom

Die Förderung für Ökostrom kostet einen durchschnittlichen Haushalt insgesamt etwa 140 Euro im Jahr. Zusammen müssen die Verbraucher mehr als 13 Milliarden Euro dafür aufbringen. Verbraucherschützer begrüßten die geplante Senkung. "Das ist ein richtiger Schritt, aber noch nicht das Ende der Fahnenstange", sagte Holger Krawinkel, Energieexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, der "SZ". Denkbar wäre schon jetzt ein Fördersatz um die 15 Cent.

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) hatte bereits am Dienstag gesagt, an erster Stelle stünden die Interessen der Verbraucher. "Die Kosten dürfen nicht weiter explodieren. Deswegen brauchen wir einen klaren Abbau der Überförderung."

Denn obwohl die Sätze schon stark verringert wurden, erzielen Besitzer von Solaranlagen immer noch erhebliche Renditen. Die Kosten für die Module sind in den vergangenen Jahren drastisch gesunken. Die gekürzten Sätze gelten jeweils für neu gebaute Anlagen; für bereits gebaute bleiben die damals zugesagten Fördersätze für 20 Jahre gültig.

(dapd)

 

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