Zwanziger und Schmidt: Möglicher Irrtum bei Zeitangabe
„Wir haben uns möglicherweise im Zeitpunkt geirrt. Dieser mögliche Irrtum hat allerdings – auch nach Mitteilung meiner Rechtsanwälte – keinerlei Einfluss auf die rechtliche und steuerliche Bewertung des Gesamtvorgangs“, teilte Schmidt schriftlich mit.
„Es gab und gibt auch deshalb überhaupt keinen Grund, bewusst die Unwahrheit zu sagen“, schrieb Schmidt weiter. Zwanziger bestätigte die Sichtweise seines früheren Kollegen. „Wir waren beide der Auffassung, dass es Anfang Januar 2005 war. Die Unterlagen, die ich auch kenne, sprechen für Anfang 2003“, sagte Zwanziger der dpa. Schmidt hatte zuvor angegeben, erst 2004 Kenntnis von dem Dreyfus-Kredit gehabt zu haben.
Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hatte in seiner neuesten Ausgabe über den Widerspruch berichtet. Laut Zwanziger klinge ein Besuch bei Louis-Dreyfus 2003 statt 2005 „fast logisch“. Die DFB-Funktionäre reisten zu dem ehemaligen Adidas-Chef, um mit diesem über die Rückzahlungsforderungen an die WM-Organisatoren für einen dubiosen Kredit in Höhe von 6,7 Millionen Euro zu sprechen.
„Der Spiegel schließt im Weiteren aufgrund von handschriftlichen Aufzeichnungen, ich hätte bereits im März 2003 gewusst, wer der Empfänger des Geldes ist. Das ist falsch. Ich kenne den Empfänger bis zum heutigen Tage nicht“, schrieb Schmidt.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt in der Causa gegen ihn sowie Zwanziger und Ex-DFB-Chef Wolfgang Niersbach wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Der DFB wil die Ergebnisse einer internen Aufarbeitung des WM-Skandals durch die Kanzlei Freshfields am 4. März präsentieren.
(dpa)
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