Handballer behalten Punkt aus Slowenien-Spiel

Die EHF bestätigt endgültig den Punktgewinn der deutschen Handballer im Vorrundenduell mit Slowenien. Der WM-Dritte scheitert mit seinem Protest auch in zweiter Instanz.
Titelbild
Sloweniens Trainer Veselin Vujovic diskutierte nach dem Spiel mit Deutschlands Torhüter Silvio Heinevetter.Foto: Monika Skolimowska/dpa
Epoch Times17. Januar 2018

Gute Nachrichten für die deutschen Handballer: Die Europäische Handball-Föderation hat auch den zweiten Einspruch Sloweniens gegen die Wertung des EM-Vorrundenspiels gegen die DHB-Auswahl (25:25) abgewiesen. Wenige

Stunden vor dem Vorrundenfinale des Europameisters gegen Mazedonien sorgte das Schiedsgericht damit für Klarheit in der Gruppe C. „Wir haben mit dieser Entscheidung gerechnet. Alles andere wäre eine große Überraschung gewesen“, sagte DHB-Vizepräsident Bob Hanning der Deutschen Presse-Agentur. „Wir sind froh, dass wir uns jetzt wieder auf das Sportliche konzentrieren können.“

Damit hat das Ergebnis endgültig Bestand, da Slowenien keine weitere Einspruchsmöglichkeit besitzt. Ob sich der WM-Dritte nun tatsächlich – wie angedroht – vom Turnier zurückzieht, bleibt abzuwarten. Die EHF hatte schon am Dienstag den ersten Slowenien-Protest abgewiesen.

Wie die Disziplinarkommission kam auch das Schiedsgericht des europäischen Verbandes zu dem Urteil, dass der Einsatz des Videobeweises durch die litauischen Schiedsrichter in der Partie am Montagabend regelkonform gewesen sei. Die Entscheidungen der Referees seien somit endgültig und die Beschwerde zurückgewiesen worden, teilte die EHF mit. „Unser Rechtsempfinden ist sowohl von der Disziplinarkommission als auch von der Jury der EHF EURO 2018 bestätigt worden“, stellte Hanning zufrieden fest.

Die DHB-Auswahl hatte am Montagabend nach dem Einsatz des Videobeweises wegen einer Regelwidrigkeit der Slowenen beim Anwurf von Paul Drux in letzter Sekunde einen Siebenmeter zugesprochen bekommen, den Tobias Reichmann zum glücklichen 25:25-Ausgleich verwandelte. Da der Ball die Hand von Drux innerhalb der regulären Spielzeit verlassen habe, sei der Einsatz des Videobeweises rechtmäßig gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. (dpa)



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