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Staatsanwaltschaft Berlin prüft Ermittlungen wegen Schießbefehl

DAPD

13.08.2007

Berlin/Magdeburg – Nach dem Fund eines gezielten Schießbefehls auch auf Frauen und Kinder an der innerdeutschen Grenze will die Berliner Staatsanwaltschaft die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens prüfen. Zunächst gehe es allerdings um die „tatsächliche, dann die rechtliche Frage“, sagte Sprecher Michael Grundwald am Montag der AP. Dazu müsse geklärt werden, wer Absender Befehls ist.

Zuvor hatte die Magdeburger Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass sie für die Ermittlungen nicht verantwortlich ist. Die Berliner Behörde sei für Regierungskriminalität zuständig, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Rudolf Jaspers. Es gehe hier offensichtlich um einen Schießbefehl, den das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) in Berlin erlassen habe. Anders verhielte es sich, wenn es einen Anfangsverdacht gäbe, dass es nach dem Schießbefehl im Raum Magdeburg einen Todesfall an der Grenze gegeben habe.

Die Magdeburger Außenstelle der Birthler-Behörde hatte ein Dokument aus dem Jahr 1973 gefunden. Darin wurde ein als Informeller Mitarbeiter (IM) getarnter Grenzsoldat angewiesen, auf Flüchtlinge zu schießen. Allerdings werde es schwer, die Herkunft des Dokumentes zu entschlüsseln, weil sowohl Kopfbogen als auch Unterschrift fehlten, räumte der Leiter der Behörde in Magdeburg, Jörg Stoye, ein. (AP)

 

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