Karlsruhe – G-8-Gegner müssen auch weiterhin mehrere Kilometer Abstand zum Tagungsgelände halten. Das Bundesverfassungsgericht untersagte am Mittwoch einen für den (morgigen) Donnerstag geplanten Sternmarsch bis unmittelbar an den Schutzzaun um Heiligendamm. Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken wiesen die Richter einen Eilantrag des so genannten Sternmarsch-Bündnisses ab. Sie begründeten ihre Entscheidung mit den Krawallen der vergangenen Tage. Die Sternmarsch-Organisatoren sprachen von einem skandalösen Akt und betonten, sie übernähmen jetzt keine Verantwortung mehr.
Die Karlsruher Richter verwiesen in ihrer Entscheidung ausdrücklich auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen am vergangenen Samstag in Rostock: Angesichts der extrem großen Zahl von gewaltbereiten und sogar als militant einzustufenden Personen stehe zu befürchten, dass es auch an den Tagen des Gipfeltreffens selbst zu gewalttätigen Ausschreitungen kommen werde, hieß es in der Begründung.
Noch am 4. Juni seien 50 Polizisten verletzt worden. Die Vertreter der militanten Szene seien nicht abgereist, sondern formierten sich immer wieder neu, um friedliche Demonstrationen für ihre gewalttätigen Zwecke zu nutzen. Es bestehe die Gefahr, dass der geplante Sternmarsch zu einem besonderen Anziehungspunkt für militante Störer werde.
Ausdrücklich rügten die Karlsruher Richter die Polizeiplanungen für Heiligendamm: „An dem Sicherheitskonzept ist an keiner Stelle zu erkennen, dass auch Anliegen der Durchführung friedlicher Demonstrationen, insbesondere solcher mit einer inhaltlichen Stoßrichtung gegen den G8-Gipfel, eingeflossen sind.“ Es bestünden erhebliche Zweifel an der Argumentation des Greifswalder Oberverwaltungsgerichts, das den Sternmarsch untersagt hatte. Ob die Entscheidung verfassungsrechtlich fehlerhaft gewesen sei, könne auf Grund der Gewalt der vergangenen Tage aber letztlich dahinstehen.
Das so genannte Sternmarsch-Bündnis kritisierte den Gerichtsentscheid als „einmaligen und skandalösen Akt gegen die Artikulation politischer Meinung“. Damit habe das Gericht das Demonstrationsrecht bei einem Staatsbesuch abgeschafft. „Die Gerichte erachten die Gefühle von Staatsbesuchern für wichtiger als das Recht gegen deren ungerechte Politik zu demonstrieren“, hieß es in der Mitteilung.
Das Sternmarsch-Bündnis kündigte an, keine weiteren Veranstaltungen mehr anmelden zu wollen. „Wir sehen uns ab jetzt in keinerlei Verantwortung mehr für den Ablauf von Aktionen und Demonstrationen“, sagte Sprecherin Susanne Spemberg. (AP)
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