Aktuelle Nachrichten – Europa
09.02.2009
Zürich – Die Sonderprivilegien für ausländische Superreiche im Kanton Zürich wie den deutsche Milchbaron Theo Müller und die US-Sängerin Tina Turner werden trotz des klaren Votums des Volksentscheids vom Sonntag wohl nicht sofort abgeschafft. Zunächst muss die Kantonsregierung das Abstimmungsergebnis für gültig erklären, wie Hans Schibli von der Finanzdirektion am Montag auf Anfrage der AP sagte. Anschließend werde der Gesamtregierungsrat über das Inkrafttreten beschließen müssen.
Er halte es für sehr unwahrscheinlich, dass die sogenannte Pauschalbesteuerung während einer laufenden Steuerperiode binnen einem Jahr aufgehoben werde, sagte Schibli. Wahrscheinlicher sei, dass dies auf Anfang 2010 geschehe.
Bei zwei der betroffenen Ausländer herrschte am Montag Funkstille. Weder vom deutschen „Milchbaron“ Müller noch vom russischen Milliardär Viktor Vekselberg waren Stellungnahmen erhältlich. In Müllers Sekretariat wurde auf Anfrage der AP beschieden, Müller wolle sich zu diesem Thema nicht mehr äußern. Laut Medienberichten hatte er vor der Abstimmung gedroht, er werde in den Kanton Schwyz umziehen, falls der Kanton Zürich die Pauschalbesteuerung abschaffe.
Bei Vekselbergs Renova Management AG in Zürich sagte Unternehmenssprecher Daniel Grotzky auf Anfrage, man äußere sich grundsätzlich nicht zu dem Thema. Die Steuergeschichte sei Vekselbergs Privatangelegenheit. Vekselberg habe sich vor der Abstimmung zurückgehalten und tue dies auch nach der Abstimmung. Der Russe hält große Beteiligungen am Winterthurer Sulzer-Konzern und am Technologiekonzern OC Oerlikon, der einstigen Oerlikon-Bührle-Holding. Die Abschaffung der Pauschalbesteuerung im Kanton Zürich betrifft nur die Kantons- und die Gemeindesteuern, nicht aber die direkte Bundessteuer.
Die Zürcher hatten am Sonntag überraschend für eine Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung gestimmt. Für den Beschluss votierten 52,9 Prozent.
Das Nein könnte auch eine Signalwirkung für andere Kantone haben. Die Kantonsregierung und die Mehrheit der Parteien im Parlament hatten das Volksbegehren abgelehnt. Sie warnten unter anderem vor dem Exodus reicher Ausländer in andere Kantone oder ins Ausland.
Die Initiatoren argumentierten vor allem damit, dass das 1999 eingeführte Steuerprivileg gegen das Gebot der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit verstoße. Ursprünglich für Rentner gedacht, die ihren Lebensabend in der Schweiz verbrächten, werde die Pauschalbesteuerung vermehrt von „Steuer-Nomaden und Schein-Erwerbslosen“ beansprucht, die von Zürich aus teilweise weltweite Firmenkonglomerate steuerten. Pauschal besteuerte Millionäre zahlten zudem für Immobilien marktverzerrende Fantasiepreise, was für die Bevölkerung einiger Kantonsteile schlimme Folgen habe.
Gemäß der Kantonsstatistik wurden Ende 2006 im Kanton Zürich 137 pauschal besteuerte Personen gezählt. Sie zahlten 20,11 Millionen Franken (13,27 Millionen Euro) an Gemeinde-, Staats- und Bundessteuern. (AP)