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Elena Stichwort: Elektronischer Entgeltnachweis

DAPD

31.12.2009

Frankfurt/Main (APD) „Elena“ ist die Abkürzung von „Elektronischer Entgeltnachweis“ und steht für ein groß angelegtes Datenerfassungsprojekt. Ab dem 1. Januar 2010 sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Einkommensdaten ihrer Mitarbeiter einer zentralen Speicherstelle zu melden. Basis des neuen Projektes ist das Elena-Verfahrensgesetz, das im März 2009 in Kraft trat.

Rund drei Millionen Arbeitgeber stellen in Deutschland jährlich etwa 60 Millionen Einkommensbescheinigungen auf Papier aus. Ihre Mitarbeiter können diese Nachweise vor Gericht oder bei einer Behörde vorlegen, um die Voraussetzungen für bestimmte Leistungen nachzuweisen. Stattdessen sollen die Arbeitgeber jetzt ihre Daten an eine Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermitteln. Der Bürger bekommt eine Signaturkarte, die seine Daten enthält, und kann diese dann bei Behördengängen vorlegen, wie der Bundesdatenschutzbeauftragte auf seinen Internetseiten erläutert.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar steht dem Projekt kritisch gegenüber. Er bemängelte schon Mitte Dezember, dass auch höchst sensible Daten gesammelt würden. So sei beispielsweise die Speicherung der Teilnahme an rechtmäßigen oder illegalen Streiks geplant oder ob Fehlzeiten am Arbeitsplatz berechtigt oder unberechtigt eingetreten sind. Auch Gewerkschaften üben Kritik an Elena. (AP)

www.bfdi.bund.de

 

 

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