Frankfurt/Main – Im Kampf gegen die Vogelgrippe, die jetzt erstmals in diesem Jahr wieder in Deutschland aufgetreten ist, haben Bund und Länder in den vergangenen eineinhalb Jahren mehrfach die Gesetze und Verordnungen verschärft. Die Krankheit, die auch Geflügelpest genannt wird, ist anzeigepflichtig. In betroffenen Gebieten werden Sperrbezirke eingerichtet und es dürfen weder lebendes Geflügel, noch Eier, Mist und Gülle transportiert werden. Betroffene Geflügelbestände werden getötet.
Grundsätzlich gilt auch immer noch die Stallpflicht für Nutzgeflügel. Danach muss Geflügel, das heißt Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, „entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung)“ gehalten werden.
Von dieser Stallpflicht sind aber unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen möglich, die derzeit bis auf wenige Risikobezirke fast überall angewendet werden. Keine Freilandhaltung darf es geben, wenn es sich um ein wegen Geflügelpest eingerichtetes tierseuchenrechtlich gemaßregeltes Gebiet handelt, also einen Sperrbezirk, ein Beobachtungsgebiet oder eine Kontrollzone.
Ausnahmen dürfen auch nicht für die unmittelbare Nähe eines Gebietes gelten, in dem sich wild lebende Wat- und Wasservögel sammeln, insbesondere eines Feuchtbiotops, eines Sees, eines Flusses oder eines Küstengewässers, an dem die genannten Vögel rasten oder brüten. Bei der Freilandhaltung dürfen außerdem Enten und Gänse nicht zusammen mit anderem Geflügel gehalten werden, weil diese Tiere Virusträger sein können, ohne selbst zu erkranken.
2006 starben bundesweit 344 Wildvögel, drei Katzen und ein Steinmarder an der besonders aggressiven Form der Geflügelpest. Trotz der Verbreitung in insgesamt acht Bundesländern war nur ein Nutztierbetrieb von dem Virus H5N1 betroffen. 800 Puten verendeten Anfang April 2006 in dem Betrieb im sächsischen Mutzschen an der Krankheit, der gesamte Bestand von weiteren 13.500 Tieren wurde getötet.
Den ersten Vogelgrippefall hatte es 2006 am 15. Februar in Mecklenburg-Vorpommern gegeben, den letzten am 3. August in Sachsen. Besonders viele an der Vogelgrippe verendete Wildvögel gab es mit 194 in Mecklenburg-Vorpommern. Ein weiterer Schwerpunkt war Bayern (73 tote Tiere), gefolgt von Schleswig-Holstein (32), Brandenburg (21) und Baden-Württemberg (19). Jeweils zwei an der Vogelgrippe verendete Wildvögel wurden in Sachsen und Niedersachsen gefunden, einer in Berlin. (AP)
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