Aktuelle Nachrichten – Wohnen
14.10.2009
Berlin – Falls Schlafzimmermöbel auch ein Jahr nach dem Kauf noch einen unangenehmen Geruch verströmen, können Verbraucher diese zurückgeben. Dabei ist es unerheblich, ob die verwendeten Chemikalien gesundheitsschädlich sind, wie der Deutsche Anwaltsverein erklärte. Das gehe aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.
Im vorliegenden Fall hatten die Kläger in einem Einrichtungshaus Möbel für rund 6.200 Euro gekauft. Doch auch Monate später verströmten diese einen unangenehmen Chemikaliengeruch. Obwohl die Käufer dies monierten, schaffte der Verkäufer keine Abhilfe. Eine Untersuchung der Raumluft ergab eine auffällige Konzentration flüchtiger organischer Verbindungen. Daraufhin wollten die Bewohner die Möbel zurückgeben und klagten auf Rückzahlung des Kaufpreises.
Das Gericht gab den Klägern recht. Auch 13 Monate nach der Lieferung sei von der Schlafzimmereinrichtung ein störender Geruch ausgegangen. Es sei unerheblich, ob es für die organischen Verbindungen einen verbindlichen Grenzwert gebe und ob dieser überschritten worden sei. Die Möbel eigneten sich nicht zur gewöhnlichen Verwendung, also zum Schlafen. Sie seien deshalb mangelhaft. Jeder Käufer kann demnach auch ohne gesonderte Vereinbarung erwarten, dass Möbel zumindest alsbald nach dem Aufstellen keine Gerüche mehr verbreiten.
(Aktenzeichen: OLG Bamberg 6 U 30/09) (AP)
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