Mannheim – Der Streit um das Verbot des Kopftuchs für muslimische Lehrerinnen in Baden-Württemberg geht in die nächste Runde. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ließ die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts zu, wonach eine Lehrerin ihre Kopfbedeckung während des Unterrichts tragen darf. Dies teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag in Mannheim mit.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte am 7. Juli vergangenen Jahres entschieden, dass eine Anweisung der Schulbehörde, die Kopfbedeckung abzunehmen, rechtswidrig sei. Sie verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot, da Nonnen in Ordenstracht an staatlichen Schulen unterrichten dürften. Die Lehrerin, die geklagt hatte, ist seit 1973 im Schuldienst und trägt seit 1995 auch während des Dienstes eine Kopfbedeckung.
Kultusminister Helmut Rau hatte erklärt, eine Nonnentracht könne man nicht mit dem Kopftuch gleichstellen. Die Tracht sei nicht nur Berufskleidung, sondern auch Ausdruck der christlich-abendländischen Kultur. In Baden-Württemberg ist die Kopfbedeckung an Schulen für Lehrerinnen verboten. Deshalb wurde die deutsche Muslimin Ferestha Ludin nicht in den Staatsdienst übernommen. Das Verbot wurde vom Bundesverfassungsgericht zwar gekippt. Daraufhin wurde es aber im Schulgesetz verankert.
Ein Termin für die Berufungsverhandlung stand zunächst nicht fest.
(AP)
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