Neuenburg – Der Schutz für Opfer von Menschenhandel ist laut dem Schweizerischen Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien (SFM) der Universität Neuenburg ungenügend. Die Opfer würden zu oft als Straftäterinnen wahrgenommen. Zudem werde Menschenhandel eher von Einzelpersonen als von kriminellen, grossen Netzwerken organisiert.
Das SFM erörterte in einer Studie die unterschiedlichen Ausprägungen des Menschenhandels in der Schweiz und stellte dabei fest, dass dieser weit häufiger stattfindet als es die Strafurteilsstatistik vermuten lässt, wie es in einer Mitteilung vom Dienstag heisst. Neben der sexuellen Ausbeutung in der Prostitution gebe es auch Fälle von Ausbeutung der Arbeitskraft, insbesondere in der Hausarbeit. Dabei sei Menschenhandel – entgegen dem medial vermittelten Bild – weit häufiger das Werk von schwach organisierten Einzelpersonen oder kleinen, meist familiären Gruppen, als von grossen Netzwerken im Umfeld der organisierten Kriminalität.
Das SFM macht zwar im Kampf gegen Menschenhandel Fortschritte auf kantonaler und Bundesebene aus. So hätten etwa einige Kantone in jüngster Zeit Runde Tische zu diesem Thema unter Beteiligung von Polizei, Justiz, Migrationsbehörden sowie privaten und öffentlichen Opferberatungsstellen eingeführt, unter anderem auch mit dem Ziel, den Opfern den Zugang zu sozialer und rechtlicher Unterstützung zu eröffnen. Vielerorts mangle es aber an den spezialisierten Beratungsangeboten und es bestünden Unklarheiten bei der Zuständigkeit für die Finanzierung der Hilfe. Die Studienverantwortlichen empfehlen deshalb die Einrichtung von regionalen spezialisierten Kompetenzzentren, um dem ungenügenden Schutz Abhilfe zu schaffen.
Ein Umdenken fordert die Studie zudem beim Blickwinkel auf die Opfer des Menschenhandels. Oftmals würden die Betroffenen immer noch in erster Linie als Straftäterinnen wahrgenommen, weil sie gegen das Ausländergesetz verstiessen. In der Regel werde dies mit einer Wegweisung oder Ausschaffung sanktioniert, was es den Betroffenen jedoch verunmögliche, ihren Opferstatus zu belegen, hiess es weiter. Zudem entgingen der Polizei und der Justiz dadurch mögliche Zeugen, die gegen die Täter aussagen könnten. Zwar enthalte das neue Ausländergesetz erstmals Bestimmungen zur Gewährung einer Bedenkzeit sowie einer befristeten Aufenthaltsbewilligung während der polizeilichen Ermittlungen und des Strafverfahrens. Letztere sei jedoch an die Bereitschaft des Opfers geknüpft, mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Und selbst bei Opfern, die aussagen, sei ein langfristiger Schutz in der Schweiz an hohe Hürden geknüpft, weshalb er nur in Ausnahmefällen möglich sein werde. Zudem müssten sich die neuen Instrumente in der Praxis auch erst noch bewähren.
Finanziert wurde die Studie von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren, der Fachstelle gegen Gewalt des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung von Frau und Mann sowie vom Bundesamt für Polizei. Dabei wurden unter anderem Gespräche mit Experten verschiedenster Fachrichtungen sowie mit Frauen geführt, die selbst Opfer von Menschenhandel geworden sind. (AP)
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