Nachrichten Deutschland – Terror-Prozess gegen Sauerland-Gruppe beginnt – Nicole Lange
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Oberlandesgericht Düsseldorf Terror-Prozess gegen Sauerland-Gruppe beginnt

Nicole Lange

19.04.2009

 Behälter mit Chemikalien, die die Bundesanwaltschaft nach der Verhaftung von drei Terrorverdaechtigen bei einer Pressekonferenz vorstellte.
Behälter mit Chemikalien, die die Bundesanwaltschaft nach der Verhaftung von drei Terrorverdaechtigen bei einer Pressekonferenz vorstellte.

Düsseldorf – An den 4. September 2007 dürften sich die Bewohner des sauerländischen Örtchens Medebach-Oberschledorn noch lange erinnern. Sicherheitskräfte stürmten bei einer spektakulären Polizeiaktion ein von drei mutmaßlichen Terroristen angemietetes Ferienhaus – und nahmen die Männer fest, die dort Anschläge vorbereitet haben sollen. Ein vierter Verdächtiger wurde später in der Türkei gefasst. Am Mittwoch beginnt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf der mit Spannung erwartete Prozess gegen die sogenannte Sauerland-Gruppe.

Die Männer sollen als Mitglieder einer Terrorgruppe Bombenanschläge auf US-Einrichtungen in Deutschland mit einem hochexplosiven Wasserstoffperoxid-Gemisch geplant haben. Die Bundesanwaltschaft wirft den zum Islam konvertierten Deutschen Fritz Gelowicz und Daniel Schneider, dem Deutsch-Türken Attila Selek und dem Türken Adem Yilmaz Mitgliedschaft in einer ausländischen und einer inländischen terroristischen Vereinigung, Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens sowie Verabredung zum Mord vor.

Den Ermittlungen zufolge gehörten die Angeklagten der „Islamischen Dschihad-Union“ an, die auch Kontakte zum Terror-Netzwerk Al Kaida unterhält. Nach ihrer Ausbildung in einem pakistanischen Terrorcamp seien sie nach Deutschland zurückgekehrt, um selbst im „Heiligen Krieg“ zu kämpfen.

Die Männer wollten demnach mit ihren Anschlägen möglichst viele Opfer treffen. Als Ziele habe die Gruppe Gaststätten, Pubs, Diskotheken und Flughäfen in Betracht gezogen. Berichten zufolge war geplant, die Anschläge vor der Entscheidung des Bundestages über die Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr am 12. Oktober 2007 zu begehen. Generalbundesanwältin Monika Harms sprach nach der Festnahme von einer der bisher schwerwiegendsten Terrorplanungen in Deutschland.

Ermittler tauschten gefährliche Flüssigkeit aus

Insbesondere Gelowicz – dem zusätzlich Rädelsführerschaft vorgeworfen wird – habe ab Dezember 2006 mit Anschlagsvorbereitungen begonnen, heißt es in der Anklage. Er kaufte demnach zwölf Fässer mit insgesamt 730 Kilogramm Wasserstoffperoxid-Lösung, die in einer Garage gelagert wurden.

Die Männer sollen geplant haben, das Wasserstoffperoxid zu konzentrieren und eine hochexplosive Sprengstoffmischung herzustellen. Die Menge hätte laut Bundesanwaltschaft die Sprengkraft von etwa 410 Kilogramm TNT gehabt – mehr als bei den Anschlägen von London und Madrid. Schon vor der Festnahme hatten die Ermittler jedoch die Lösung gegen eine harmlose Ersatzflüssigkeit ausgetauscht, um jede Gefahr für die Bevölkerung auszuschließen.

Ab dem 31. August 2007 mieteten die Angeklagten das Ferienhaus in Medebach-Oberschledorn. Dort begannen sie, Zünder zusammenzubauen und die Wasserstoffperoxid-Lösung aufzukochen. Nur vier Tage später wurden sie festgenommen. BKA-Präsident Jörg Ziercke sprach danach von einem Polizeieinsatz, der in dieser Dimension in der BKA-Geschichte noch nicht stattgefunden habe. Allein von seiner Behörde seien fast 300 Beamte über sechs Monate im Einsatz gewesen.

Angeklagte wollen sich nicht äußern

Die mutmaßlichen Terroristen wollen sich nach Informationen des „Spiegels“ im Prozess nicht zu den Kernvorwürfen äußern. Daniel Schneider werde lediglich zu einem einzelnen Anklagepunkt aussagen, der nur ihn allein betrifft. Er soll am Tag der Festnahme bei einem Fluchtversuch auf einen Polizeibeamten geschossen haben. Deshalb muss er sich in dem Prozess zusätzlich wegen versuchten Mordes und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.

Der 6. Strafsenat des Gerichts, der zuletzt im vergangenen Dezember den sogenannten Kofferbomber von Köln zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilte, hat zunächst 40 Prozesstage bis Ende August angesetzt. Beobachter rechnen allerdings mit einer deutlich längeren Verfahrensdauer. (AP)

 

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