Frauenfeld – Der Kanton Thurgau passt sein Einbürgerungsverfahren nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichts an. Die Stimmberechtigten lehnten am Sonntag eine Änderung des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht mit 23.049 Nein gegen 18.695 Ja ab. Die von der SVP bekämpfte Vorlage wollte den Bundesgerichtsurteilen vom Sommer 2003 Rechnung tragen, wonach Einbürgerungen Verwaltungsakte sind und begründet werden müssen. Ablehnungen von Einbürgerungen an Gemeindeversammlungen hätten demnach im Thurgau künftig begründet werden müssen, mit einer Möglichkeit zur Stellungnahme der Betroffenen gegen einen ablehnenden Antrag. Die SVP betrachtet die Einbürgerung demgegenüber weiter als politischen Akt und verwies auf die eidgenössische Volksinitiative der Partei. Bis zur Abstimmung darüber könne mit einer Gesetzesänderung gewartet werden. Unbestritten war die zweite Vorlage: Die Umnutzung des kantonalen Zeughauses zum Thurgauer Staatsarchiv wurde mit 31.174 Ja gegen 10.887 Nein angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 28,4 Prozent. (AP)
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