Bern – Wer ab 2010 einen Hund kaufen will, muss vorher einen Kurs besuchen. Der Bundesrat setzt beim Tierschutz neu vor allem auf Ausbildung und Information. Künftig dürfen Meerschweinchen oder Wellensittiche nicht mehr alleine gehalten werden. Ab 2013 ist die Anbindehaltung von Pferden verboten.
Die Arbeit an der revidierten Tierschutzverordnung sei nicht einfach gewesen, da sich diese nicht nur an Haustiere, sondern eben auch an Nutz-, Wild- und Forschungstiere richte, sagte Bundesrätin Doris Leuthard. Besonders sensibel sei der Tierschutz auch im Bereich der Landwirtschaft. Im Zentrum der neuen Tierschutzgesetzgebung steht die Verantwortung der Tierhaltenden, wie Leuthard sagte. Diese müssten künftig die Bedürfnisse ihrer Tiere wirklich kennen und wissen, wie die Tiere richtig zu halten sind. Deshalb werde von Bauern, Tiertransporteuren und anderen Personen, die beruflich mit Tieren zu tun hätten, aber auch von Liebhabern schwer zu haltender Wildtiere und von Hundehaltern künftig eine Ausbildung verlangt. Der Bundesrat hofft laut Leuthard unter anderem, dass die von gefährlichen Hunden ausgehende Gefahr damit einigermassen gebannt ist. Für die übrigen Tierhalter soll ein vom Bundesamt für Veterinärwesen geschaffenes Angebot die Tierhalter darüber informieren, wie Tiere richtig gehalten werden.
Neu sind für Ziegen, Schafe, Pferde, Fische, Katzen und andere Tiere genaue Tierschutzbestimmungen formuliert. Auch die Zucht ist neu geregelt. Und zwar darf sie gemäss Verordnung nicht zu Tieren mit Verhaltensstörungen oder körperlichen Defekten führen. Bei den Bedürfnissen von Tieren werden neu insbesondere das Sozialleben und die Bewegung stärker berücksichtigt. „Soziallebende Arten wie Meerschweinchen oder Wellensittiche dürfen grundsätzlich nicht mehr alleine gehalten werden“, sagte Leuthard. Um eine natürliche Bewegung zu ermöglichen, wird bei Pferden ab 2013 die Anbindehaltung verboten, bei Schafen ab 2018 und bei Ziegen in neu eingerichteten Ställen. Zudem werden die Auslaufvorschriften verschärft. Mit teilweise langen Übergangsfristen sollen die Interessen der Bauern berücksichtigt werden. Leuthard verwies darauf, dass ein hohes Tierschutzniveau sehr wichtig für die Schweizer Landwirtschaft sei und bewegte Tiere in der Regel von besserer Qualität seien.
Neben Ausbildung und Information soll auch die Kontrolle der Tierschutzvorgaben verbessert werden. „Wir wollen aber keinen Überwachungsstaat“, sagte die Wirtschaftsministerin. Zuständig für die Kontrolle seien die Veterinärverantwortlichen in den Kantonen, die für diese Aufgabe ebenfalls noch weiter ausgebildet würden. Wenn bei den Verantwortlichen eine Meldung über Missstände eingehe, dann gebe es eine Kontrolle.
Die Tierschutzverordnung tritt zusammen mit dem Ende 2005 beschlossenen Tierschutzgesetz am 1. September in Kraft. Zurzeit ist noch die sogenannte Tierschutzanwalt-Initiative hängig, die vom Bundesrat aber abgelehnt wird.
Der Schweizer Tierschutz begrüsste zwar, dass bislang in der Verordnung „vergessene Tiere“ wie Ziegen oder Fische endlich verbindliche Schutzbestimmungen erhielten. Gleichzeitig sei der Bundesrat auf halbem Weg stehen geblieben wie etwa bei den Tierversuchen. Auch die langen Übergangsfristen in der Nutztierhaltung wurden als störend bezeichnet. (AP)
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