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Fasching Tipps rund um den Karneval

DAPD

14.02.2010

Foto: Herbert Pelikan/www.pixelio.de

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Frankfurt/Main (apn) Am Rosenmontag und Fastnachtsdienstag werden die Narren noch einmal zu Hochform auflaufen. Damit niemand unter den tollen Tagen und ihren Folgen leiden muss, sollten Feiernde einige Ratschläge beachten:

- Wie sollte man mit dem Alkohol umgehen?

Zum Karneval gehören Kamellen, Kostüme – und häufig auch der Kater danach. Doch die üblen Folgen des Alkohols lassen sich vermeiden. Vor dem Fastnachtsumzug oder der Party hilft eine gute Grundlage, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Ausnahmsweise darf es mal etwas Fettigeres sein. Das Essen bleibt dann länger im Magen und verzögert die Alkoholaufnahme ins Blut.“ Kleine Snacks zwischendurch wie Käsehäppchen, Oliven, Salznüsse oder Laugengebäck machen den Alkohol ebenfalls verträglicher.

Alkoholische Getränke auf nüchternen Magen sind demnach Tabu und auch nicht als Durstlöscher geeignet. Zwischendurch sollte man reichlich Mineralwasser trinken. Dadurch werden Mineralstoffe zugeführt, die durch die harntreibende Wirkung von Alkohol verstärkt verloren gehen. Für das „Katerfrühstück“ am nächsten Morgen empfehlen die Verbraucherschützer: „Vollkornbrot mit Kräuterquark oder Käse, Heringshappen, saure Gurken, aber auch Milch sind gute Muntermacher.“

- Was sollte man beachten, wenn keine Toilette in Reichweite ist?

Wenn Fastnachtsumzüge Tausende, mancherorts Hunderttausende Karnevalisten anlocken, zeigt der Alkohol schon bald seine negativen Auswirkungen. „Wildpinkler“ urinieren ungeniert auf offener Straße, in Parks oder gar in Hauseingängen. Das ist aber nicht nur schlechtes Benehmen, sondern kann auch Geld kosten: Wer in Städten wie Köln, Düsseldorf oder Mainz seine Notdurft am falschen Ort verrichtet und von den Ordnungsbehörden erwischt wird, muss bis zu 35 Euro Strafe zahlen.

- Was ist bei der Schminke zu beachten?

Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz rät, nicht allein auf einen günstigen Preis zu achten, sondern auch auf Qualität. Viele Farbstoffe dürfen nicht zur Bemalung der Haut benutzt werden – daran sollte man sich unbedingt halten. Wer von einer rauschenden Feier heimkommt, sollte sich vor dem Schlafengehen auf jeden Fall abschminken. Welche Mittel dafür geeignet sind – Wasser und Seife, Babyöl oder Fettcreme – ist in der Regel auf den Produkten angegeben.

Schminke hat demnach oft kein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern eine Verwendungsdauer (“period after opening“, PAO). Bei einer Verwendungsdauer unter zwölf Monaten sollte die Kosmetik aus dem Vorjahr nicht mehr in der aktuellen Kampagne benutzt werden. Ernst zu nehmen ist auch die Warnung, Schminke nicht in Augennähe anzuwenden – auch wenn auf der Verpackung Personen mit geschminkten Augen abgebildet sind.

- Sollte man Tiere zu den Feiern mitbringen?

Tiere im Karnevalskostüm sollte es nach Ansicht des Deutschen Tierschutzbunds auf keinen Fall geben. Halter sollten demnach davon absehen, ihre Tiere mit in den närrischen Trubel zu nehmen. Kostüme sähen zwar niedlich aus, schränkten aber die Bewegungsfreiheit der Tiere ein. Und als gut gemeinter Wärmeschutz seien sie zumeist überflüssig. Hinzu kommt demnach der extreme Stress, den Tiere bei lauter Musik und im Rummel des Umzugs durchleben müssen. Herumliegende Glassplitter stellten eine weitere Gefahrenquelle dar. (AP)

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