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Unheilbare Krankheit Tipps zum Umgang mit Demenzkranken

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20.01.2010

Was kann man tun, wenn man erste Anzeichen einer Demenz bei sich oder einem Angehörigen entdeckt? Foto: Hermann J. Knippartz/AP Foto
Was kann man tun, wenn man erste Anzeichen einer Demenz bei sich oder einem Angehörigen entdeckt?

Foto: Hermann J. Knippartz/AP Foto

Frankfurt/Main (apn) Wenn ein Mensch an Demenz erkrankt, ist das für alle Beteiligten sehr belastend. Auch die besten Tipps können das Problem der unheilbaren Krankheit nicht lösen, aber zumindest für eine gewisse Entlastung sorgen. Einige Fragen und Antworten:

- Was kann man tun, wenn man erste Anzeichen einer Demenz bei sich oder einem Angehörigen entdeckt?

„Je früher die Diagnose gestellt wird, desto besser“, meint Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen. Einige Formen der Demenz seien zumindest behandelbar, vor allem wenn sie früh erkannt würden. Beim ersten Verdacht sollten die Betroffenen zum Hausarzt gehen. Umfangreiche Diagnosen stellen dann Neurologen oder Psychiater.

- Wo finden Angehörige Hilfe?

Als Ansprechpartner empfiehlt Gesundheitsexpertin Hubloher die Deutsche Alzheimer Gesellschaft. Diese ist bundesweit unter 01803-171017 für 9 Cent pro Minute erreichbar. Die örtlichen Alzheimergesellschaften stehen für die persönliche Beratung zur Verfügung: deutsche-alzheimer.de. Zusätzlich gibt es laut Hubloher Gesprächskreise für Angehörige bei Kirchengemeinden und Wohlfahrtsverbänden. Wegen der hohen körperlichen, finanziellen und vor allem auch psychischen Belastung empfiehlt die Verbraucherschützerin, sich beraten zu lassen und Entlastungs-Angebote anzunehmen.

- Welche Leistungen sind von der Pflegeversicherung zu erhoffen?

Die Pflegeversicherung zahlt eine monatliche Unterstützung je nach Pflegestufe (I bis III), die sich an dem Grad der Hilfsbedürftigkeit orientiert. Außerdem gibt es laut der Verbraucherzentrale Hessen Mittel für bestimmte Leistungen, die pflegende Angehörige entlasten. Je nach Bedarf stehen jährlich bis zu 1.200 oder 2.400 Euro zur Verfügung. Davon können auch Angehörige von Demenzkranken profitieren, die noch nicht in eine der Pflegestufen fallen. Hubloher empfiehlt besonders, einen Pflegekurs zu absolvieren und den angebotenen vierteljährlichen Beratungsbesuch in Anspruch zu nehmen.

- Welche Angebote können bei der häuslichen Pflege entlasten?

Betreuungsgruppen können den Erkrankten versorgen, damit der Partner oder die Kinder Kraft schöpfen können. Gleiches gilt für Angebote der Tages- oder Nachtpflege sowie bestimmte Formen der Kurzzeitpflege. Angehörige dürfen sich in größeren Betrieben bis zu sechs Monate lang freistellen lassen, wie Hubloher erklärt. Während der Pflegezeit bekommt der Beschäftigte aber keinen Lohn. Die Beiträge zur Sozialversicherung übernimmt auf Antrag die Pflegekasse. Bei akuten Problemen kann sich ein Arbeitnehmer kurzfristig zehn Tage unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen.

- Welche Alternative zum Pflegeheim gibt es?

Wer den Angehörigen zu Hause nicht mehr pflegen kann, ihn aber auch nicht in ein Heim geben möchte, kann in manchen Bundesländern auf eine Alternative hoffen. In sogenannten Pflege-Wohngemeinschaften leben Menschen zusammen, die gemeinsam ihren Alltag organisieren und sich Haushalts- und Pflegedienstleistungen teilen. Ziel ist es nach Angaben der Verbraucherzentrale Hessen, soweit wie möglich ein „normales“ Alltagsleben in den eigenen vier Wänden zu führen und dennoch eine umfassende Versorgung sicherzustellen. Weitere Informationen gibt es bei den Verbraucherzentralen, ein zentrales Verzeichnis der Pflege-WGs liegt nicht vor.

- Wie kann jeder Einzelne für den Fall vorsorgen, dass er eines Tages dement wird?

Verbraucherschützerin Hubloher rät, im Vorhinein in einer Betreuungsverfügung festzulegen, wen man als Betreuer wünscht. Wer noch geschäftsfähig ist, kann demnach eine Vorsorgevollmacht erstellen, Vorlagen finden sich auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums: bmj.bund.de/das-betreuungsrecht. In der Vollmacht kann jeder festlegen, wer im Fall der Fälle die Finanzen regeln und wer über Fragen der Gesundheit entscheiden soll. „Gerade die Vorsorgevollmacht halten wir für sehr, sehr sinnvoll“, sagt Hubloher. Damit vermeide man eine gerichtlich bestellte Betreuung und erleichtere den Angehörigen die Arbeit.

In einer Patientenverfügung kann man außerdem festlegen, welche medizinischen Behandlungen man wünscht und welche nicht. So können die Betroffenen etwa erwirken, dass sie nicht mit einer Magensonde ernährt werden. Grundsätzlich rät die Verbraucherschützerin, die Patientenverfügung so genau wie möglich zu formulieren. Selbst Menschen, die schon erkrankt sind, aber die Tragweite ihrer Entscheidung noch erkennen, können demnach noch eine solche Verfügung verfassen. (AP)

 

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