Aktuelle Nachrichten Europa – Truppenunterkunft für Asylsuchende kann vorerst nicht eröffnet werden – DAPD
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Abklärungen nötig Truppenunterkunft für Asylsuchende kann vorerst nicht eröffnet werden

DAPD

27.10.2008

Bern – Die Notunterkunft der Armee für Asylsuchende auf dem Gubel im Kanton Zug kann nicht wie geplant Anfang November eröffnet werden. Abklärungen des Bundesamtes für Migration (BFM) und des VBS ergaben, dass die Unterbringung von Asylsuchenden eine Nutzungsänderung darstellt, wie das BFM am Montag mitteilte.

Das BFM hatte Mitte Oktober angekündigt, wegen der steigenden Zahl von Asylbewerbern eine Notunterkunft der Armee für neu ankommende Asylsuchende in der Truppenunterkunft auf dem Gubel Anfang November zu eröffnen. Abklärungen durch das BFM und das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) ergaben nun, dass die vorgesehene Unterbringung von Asylsuchenden eine Nutzungsänderung darstelle und das kantonale Planungs- und Baubewilligungsverfahren angewandt werde. Deshalb sollen erst nach dem rechtskräftig abgeschlossenen kantonalen Verfahren Asylsuchende auf dem Gubel untergebracht werden. Dadurch verzögere sich die Eröffnung der Notunterkunft, schreibt das BFM. Die Unterkunft auf dem Gubel in der Zuger Gemeinde Menzingen kann maximal 100 Asylsuchende aufnehmen. Das BFM hat bereits seit September in der Umgebung der Empfangszentren Basel, Chiasso und Kreuzlingen Notschlafstellen eröffnet, um die Erstaufnahme und Registrierung der neu ankommenden Asylsuchenden zu gewährleisten und den Kantonen Zeit zu geben, ihre Aufnahmekapazitäten zu erhöhen. (AP)

 

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