Kommunalen Klimaschutz verstärken

Eine neue Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt und Naturschutz soll die Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen weiter verstärken und ausbauen. Sie bietet mehr Handlungsmöglichkeiten für Städte, Gemeinden und Landkreise.
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Foto: PATRIK STOLLARZ/AFP/Getty Images
Epoch Times3. Oktober 2015

Laut einer Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums (BMUB) soll die Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen bis zum 1. Oktober deutlich verbessert werden. Für finanzschwache Kommunen sowie Kitas, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen werden Förderquoten erhöht. Neue Fördermöglichkeiten soll es außerdem für nachhaltige Mobilität, Energiesparmodelle und LED-Beleuchtung geben. Mit der neuen Kommunalrichtlinie will das Bundesumweltministeriums die Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen weiter verstärken und ausbauen.

 
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

1. Die Förderquoten für Investitionen in Klimaschutzprojekte werden erhöht.

2. Sanierung von Außen-, Straßenbeleuchtungs- und Lichtsignalanlagen durch LED-Beleuchtung, zusätzlich zum Einbau hocheffizienter LEDs bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung. Weiterhin werden die Sanierung und der Austausch raumlufttechnischer Geräte bezuschusst.

3. Für Klimaschutzinvestitionen in Anlagen und Gebäuden von Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen wird ein neuer Förderschwerpunkt mit erhöhten Förderquoten eingeführt.

4. Die Förderung nachhaltiger Mobilität wird erweitert und erhöht. Hier profitiert insbesondere der Radverkehr.

5. Für Klimaschutzmaßnahmen bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien ist eine höhere maximale Zuwendung möglich.

6. Bei Energiesparmodellen gibt es ein neues Starterpaket. Hier werden Ausgaben für pädagogische Arbeit und geringinvestive Maßnahmen bezuschusst.

Die Neuerungen der Kommunalrichtlinie setzen auch Maßnahmen aus dem "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" sowie niederschwellige Klimaschutzmaßnahmen aus dem Programm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung um. Anträge können ab sofort bis zum 31. März 2016 beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Des Weiteren sind vom 1. Juli bis zum 30. September 2016 sowie in 2017 Zeiträume für die Antragstellung vorgesehen.

Die Förderung durch die Kommunalrichtlinie trifft auf große Nachfrage bei den Kommunen: Seit 2008 hat das BMUB im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) bereits über 8000 Projekte in rund 3000 Kommunen dabei unterstützt, Treibhausgasemissionen zu reduzieren. 
Quelle: (BMUB)



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