Online-Händler müssen Elektroschrott annehmen

Ab nächster Woche gilt für Elektroschrott: Ob Föhn oder Telefon - Geräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern können auch zu Online-Händlern geschickt werden, die sie unentgeltlich entsorgen müssen. Für den stationären Handel gilt die Rücknahmepflicht schon seit vergangenem Herbst.
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Zukünftig müssen Händler die Kleingeräte unabhängig davon annehmen, ob der Kunde bei ihnen etwas kauft.Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Epoch Times21. Juli 2016

Für ausgediente Elektrogeräte gibt es von nächster Woche an eine weitere Rückgabemöglichkeit. Ob Föhn oder Telefon – Geräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern können dann auch zu Online-Händlern geschickt werden, die sie unentgeltlich entsorgen müssen.

Damit greift nach einer Übergangsfrist auch für Internetanbieter mit einer Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern ein Gesetz, das für mehr Recycling sorgen soll. Für den stationären Handel gilt die Rücknahmepflicht schon seit vergangenem Herbst.

Die Händler müssen die Kleingeräte unabhängig davon annehmen, ob der Kunde bei ihnen etwas kauft. Bei Geräten über 25 Zentimetern Kantenlänge gilt die Rücknahmepflicht nur, wenn gleichzeitig ein ähnliches Gerät gekauft wird.

Der Handel hatte die Regelung kritisiert und vor Nachteilen gewarnt, die bei einigen Händlern die Existenz bedrohen könnten. Nach wie vor nehmen auch die kommunalen Recyclinghöfe Elektroschrott an. (dpa)



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