Aktuelle Nachrichten – Deutschland
06.01.2010
Foto: Christian Seidel/Pixelio
Nach der seit dem 1. Januar gültigen neuen Tabelle schwankt künftig die Höhe der zu leistenden Unterhaltszahlungen beim ersten und zweiten Kind – je nach Alter des Kindes und Einkommen des Unterhaltpflichtigen – zwischen 225 und 597 Euro. Das bedeutet eine Steigerung von 26 bis 69 Euro gegenüber dem Vorjahr.
Die Anpassung ist nach Angaben des Gerichts die Folge der jüngsten Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrages, an den die Unterhaltssätze gekoppelt sind.
Die Düsseldorfer Tabelle ist bundesweit die Richtschnur für die Berechnung der Unterhaltssätze von Trennungskindern. Sie wird vom Düsseldorfer Oberlandesgericht in Abstimmung mit den anderen deutschen Oberlandesgerichten erarbeitet. (AP)