Aktuelle Nachrichten Europa – Untersuchungen an Unfallstelle gehen weiter – DAPD
The Epoch Times - Deutschland

Aktuelle Nachrichten – Europa

Untersuchungen an Unfallstelle gehen weiter

DAPD

04.01.2008

Interlaken/Bern – Einen Tag nach dem tödlichen Sesselliftunglück in der Skiregion Kleine Scheidegg im Berner Oberland sind die Untersuchungen über die Ursache am Freitagmorgen wieder aufgenommen worden. Im Vordergrund stand nach wie vor die Frage, ob und welche Rolle der Föhnsturm spielte.

Wie Untersuchungsleiter Joseph Zeder von der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe (UUS) des Bundes auf Anfrage der AP sagte, muss eigentlich davon ausgegangen werden, dass eine Windböe eine Rolle spielte. Noch stehe aber nicht fest, was das Seil des Lifts zum Entgleisen gebracht habe. Das Seil sei im Seilhänger gewesen. Nun werde eine weitere technische Untersuchung an der Rollenbatterie vorgenommen. Der Betrieb des Sessellifts „Fallboden“ bleibt vorerst eingestellt. Für die Wiederaufnahme des Betriebs ist das Bundesamt für Verkehr (BAV) zuständig.

Der Wind war schon kurz nach dem Unglück als mögliche Ursache genannt worden, weil am Donnerstagmittag der Föhn mit Böenspitzen von 90 Kilometern pro Stunde in der Region geblasen hatte. Das BAV macht nach Angaben von Sprecher Gregor Saladin selber keine Vorgaben, bis zu welchen Windgeschwindigkeiten eine Sesselbahn betrieben werden kann. Jede Sesselbahn müsse aber mit einer Windmessanlage ausgerüstet sein und in den Betriebsvorschriften zwei Grenzwerte für die Windwarnung und für den Windalarm verankert haben. Die Jungfraubahnen hatten bekannt gegeben, dass diese Grenzwerte für die „Fallboden“-Bahn bei 40 beziehungsweise 60 Kilometern pro Stunde liegen.

Das Erreichen oder Überschreiten dieser Grenzwerte bedeutet aber nicht, dass der Betrieb in jedem Fall eingestellt werden muss. Es handle sich vielmehr um einen situativen Entscheid der Verantwortlichen, bei dem vor allem der Winkel des Winds einbezogen werden müsse, sagte Saladin. Blase der Wind zum Beispiel völlig parallel zur Bahn, sei ein Betrieb auch möglich, wenn der Alarmwert überschritten sei. Der BAV-Sprecher erinnerte ausserdem an die Vorschriften der Seilbahnverordnung. Demnach darf eine Seilbahn nur fahren, „wenn die Witterungsverhältnisse es erlauben“.

Das schwerste Seilbahnunglück seit acht Jahren hatte am Donnerstag einen Toten und drei Verletzte gefordert. Beim Toten und einer Schwerverletzten handelt es sich um Deutsche. Die beiden anderen Verletzten sind Australier. (AP)

 

Hier können Sie sich im Newsletter eintragen.

Folgen Sie uns auf Facebook , Twitter und Google+.

 
Anzeige
Anzeige