Hamburg – Im Streit um einen Fernsehfilm-Film über den Contergan-Skandal wird für den (heutigen) Dienstag das Urteil erwartet. In der Berufungsverhandlung vor dem Hamburger Oberlandesgericht (OLG) geht es um verbotene Passagen in dem Zweiteiler „Eine einzige Tablette“ des Westdeutschen Rundfunks (WDR). Der Contergan-Hersteller Grünenthal und ein Anwalt hatten zahlreiche Stellen des Drehbuchs kritisiert und auf eine angebliche Verdrehung historischer Tatsachen verwiesen. Sie erwirkten im vergangenen Jahr einstweilige Verfügungen gegen einige Szenen.
Im Sommer 2006 hatte das Hamburger Landgericht die Verfügungen im Wesentlichen bestätigt und damit die Ausstrahlung von Passagen des Films untersagt. Der WDR sowie die Produktionsfirma zogen daraufhin vor das OLG. Die Presse-Kammer deutete zum Auftakt der Verhandlung Ende März an, dass die Berufung der Filmemacher in weiten Teilen Erfolg haben könnte.
Das Medikament Contergan steht für den größten Arzneimittelskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte: Das 1957 in den Handel gekommene Schlafmittel hatte in mehreren tausend Fällen starke Missbildungen bei Neugeborenen ausgelöst. (AP)
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