Aktuelle Nachrichten – Deutschland
26.02.2008
Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht gibt am (morgigen) Mittwoch seine mit Spannung erwartete Entscheidung über heimliche Online-Durchsuchungen bekannt. Der Erste Senat beschäftigte sich mit der Frage, ob das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. In der Regelung ist die umstrittene Ermittlungsmethode erstmals ausdrücklich per Gesetz erlaubt. Das Urteil ist auch für die Bundesebene von großer Bedeutung, weil die Koalition die Einführung heimlicher Online-Durchsuchungen plant.
Wegen der Regelung in Nordrhein-Westfalen beschwerten sich eine Journalistin, ein Mitglied der Linkspartei und drei Rechtsanwälte, darunter der frühere Innenminister Gerhart Baum. Nach ihrer Auffassung verletzt die heimliche Online-Durchsuchung unter anderem das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, das im Grundgesetz garantiert ist. Bei der mündlichen Verhandlung im Oktober ließen die Karlsruher Richter Zweifel durchblicken.
In Nordrhein-Westfalen darf der Verfassungsschutz laut Gesetz heimlich auf Computer zugreifen und Daten abrufen. In der Regelung sind zwar keine Details genannt. Denkbar ist aber laut Verfassungsgericht der einmalige Zugriff auf die Festplatte, eine kontinuierliche Überwachung der Daten oder gar die Mitverfolgung von Tastatureingaben oder Internettelefonaten.
Bereits kurz nach der Urteilsverkündung wollen die Spitzen der Bundestagsfraktionen von Union und SPD über ihr weiteres Vorgehen für die Einführung der Online-Durchsuchung entscheiden. Die Abgeordneten tagen in Bonn. (AP)
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