Nachrichten Deutschland – Verfassungsgericht prüft auch Hartz-IV-Sätze für Erwachsene – Gerhard Kneier
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Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung Verfassungsgericht prüft auch Hartz-IV-Sätze für Erwachsene

Gerhard Kneier

20.10.2009

Nach geltendem Recht bekommen Kinder von Langzeitarbeitslosen je nach Alter 60, 70 oder 80 Prozent der Regelsätze von alleinstehenden Erwachsenen.  (AP Photo/Winfried  Rothermel)
Nach geltendem Recht bekommen Kinder von Langzeitarbeitslosen je nach Alter 60, 70 oder 80 Prozent der Regelsätze von alleinstehenden Erwachsenen. (AP Photo/Winfried Rothermel)

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht will nicht nur die Hartz-IV-Bezüge für Kinder, sondern auch den Regelsatz für Erwachsene grundsätzlich überprüfen. Das betonte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier am Dienstag zum Auftakt der Karlsruher Verhandlung zu diesem Thema. Der Erste Senat des höchsten deutschen Gerichts muss anhand von drei konkreten Fällen vor allem entscheiden, ob das Kindern von Hartz-IV-Beziehern zugesprochene Geld zur Deckung des Existenzminimums ausreicht.

Das Bundessozialgericht und das hessische Landessozialgericht waren bereits zu dem Ergebnis gekommen, dass die Festlegung dieser Sätze gegen das Grundgesetz verstößt. Deshalb haben sie den Verfassungsrichtern die drei Verfahren vorgelegt, die auf Klagen betroffener Familien beruhen. Die Vorgerichte bemängelten besonders, dass bei den Beträgen für Kinder einfach je nach Alter 20 bis 40 Prozent der Hartz-IV-Bezüge für Erwachsene abgezogen werden, ohne einen eigenen Bedarf für Kinder zu ermitteln.

Papier stellte aber klar, dass neben dem Geld für die Kinder auch der zugrunde liegende Regelsatz von derzeit 359 Euro bei alleinstehenden Erwachsenen und 323 Euro bei Partnern Gegenstand des Gerichtsverfahrens sind. Der als Berichterstatter federführende Richter Ferdinand Kirchhof wies darauf hin, dass das hessische Landessozialgericht die Hartz-IV-Regelleistungen für Erwachsene ebenfalls beanstandet hat.

Somit kommt dem für Anfang 2010 erwarteten ersten Karlsruher Urteil zu Hartz IV enorme Bedeutung für alle bundesweit rund sieben Millionen Bezieher der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu.

Kindergeld wird abgezogen

Nach geltendem Recht bekommen Kinder von Langzeitarbeitslosen je nach Alter 60, 70 oder 80 Prozent der Regelsätze von alleinstehenden Erwachsenen. Zurzeit sind dies 215 Euro für Kinder bis fünf Jahre, 251 Euro für Sechs- bis 13-Jährige und 287 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren.

In den jetzt verhandelten Fällen wurden den Familien aber noch deutlich geringere Beträge ausgezahlt, weil bei der Berechnung des Arbeitslosengelds II das Kindergeld abgezogen wird. So erhielt eine dreiköpfige Familie für ihr Kind 2005 nach Abzug der 154 Euro Kindergeld nur 53 Euro im Monat. In den beiden anderen Fällen waren es für jeweils zwei Kinder zusammen auch nur knapp über 100 Euro.

In den Richtervorlagen wird weiter bemängelt, es sei nicht erkennbar, inwieweit bei dem Hartz-IV-Satz Bildungsausgaben berücksichtigt worden seien. Auch das zum 1. August zusätzlich eingeführte Schulgeld von 100 Euro behebe die festgestellte Unterdeckung nicht einmal ansatzweise, kritisierte das Landessozialgericht Hessen.

Zudem decke die mit Hartz IV eingeführte Pauschale alle Ausgaben ab, während Kinder von Sozialhilfeempfängern einen abweichenden Bedarf geltend machen dürften. Das Bundessozialgericht sieht darin einen möglichen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung.

Bundesregierung verteidigt geltendes System

Für die Bundesregierung verteidigte der Staatssekretär im Arbeitsministerium, Detlef Scheele, in Karlsruhe das System der Hartz-IV-Bezüge. Erschienen diese den Hilfsbedürftigen naturgemäß zu niedrig, empfänden sie manche die Leistungen finanzierenden Berufstätigen als zu hoch. Die Bundesregierung trage für beide Verantwortung und überprüfe die Sätze immer wieder neu. Sie würden am ermittelten Bedarf von Beziehern niedriger Einkommen ausgerichtet, das System könne auch im internationalen Vergleich bestehen.

Die Kläger argumentierten dagegen, mit den hohen Abschlägen bei den Regelsätzen werde die wachsende Kinderarmut ignoriert. Dass kleine Kinder Windeln brauchten, werde ebensowenig berücksichtigt wie sonstiger kinderspezifischer Bedarf. Auch der Vertreter der Caritas nannte die hohen Abzüge für Kinder nicht nachvollziehbar. (AP)

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