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Verfassungsgericht stärkt Adoptionsrecht für homosexuelle Paare

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19.02.2013

Mann mit Kind Foto: über dts Nachrichtenagentur
Mann mit Kind

Foto: über dts Nachrichtenagentur

Das Bundesverfassungsgericht hat das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften gestärkt. Wie die Richter in Karlsruhe am Dienstag urteilten, würden Beschränkungen beim Adoptionsrecht gegen das Gebot der Gleichstellung im Grundgesetz verstoßen und seien daher verfassungwidrig. Dem Verfassungsgericht lagen Beschwerden mehrerer homosexueller Paare vor, bei denen einer der beiden Partner bereits ein Kind adoptiert hatte und der andere Partner zusätzlich Adoptivmutter oder -vater werden möchte.

Diese sogenannten "Sukzessivadoptionen" sind bislang in Deutschland in der Ehe erlaubt, schwule oder lesbische Lebenspartner durften dies jedoch nicht.

(dts Nachrichtenagentur)

 

 

 

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