Aktuelle Nachrichten – Menschen
05.09.2012
Foto: dapd/Sat.1
Neustadt/Weinstaße – Gegen die Vergabe der unabhängigen Sendezeiten innerhalb des Sat.1-Programms haben der Sender selbst sowie die Bewerber N24 Media und Meta Productions erfolgreich geklagt. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschied am Mittwoch, dass das Vergabeverfahren rechtswidrig war. Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hatte die Drittsendezeiten wieder an die Produktionsfirmen News and Pictures und dctp vergeben.
Die LMK erklärte, sie werde die für Oktober in Aussicht gestellte Begründung der Gerichtsentscheidung abwarten und auf dieser Grundlage prüfen, in welcher Form das Vergabeverfahren wieder aufgenommen werde.
Der Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet Privatsender mit bundesweitem Vollprogramm dazu, von ihnen unabhängigen Drittanbietern Sendezeit zu gewähren - und diesen das dort gesendete Programm auch zu bezahlen. Die Vergabe dieser Drittsendezeiten ist Aufgabe der zuständigen Landesmedienanstalt - iI Fall von Sat.1 derzeit noch die LMK in Ludwigshafen.
Mit Bescheid vom 17. April vergab die LMK die Lizenz für zwei "Sendeschienen" wieder an die News and Pictures Fernsehen GmbH, was eine Verlängerung der am 31. Mai 2013 auslaufenden Lizenz bis 2018 bedeutet. Die dctp erhielt ebenfalls erneut eine Lizenz für ihre zwei "Sendeschienen" bei Sat.1.
Gegen die Vergabeentscheidung klagten Sat.1 und die nicht zum Zug gekommenen Anbieter N24 sowie die Fernsehproduktionsgesellschaft MET, an der unter anderen der Sat.1-Moderator Ulrich Meyer beteiligt ist.
Keine Einigung zwischen Sat.1 und Buchheit
Das Verwaltungsgericht erklärte jetzt den kombinierten Zulassungs- und Ablehnungsbescheid der LMK vom 17. April für rechtswidrig, "und zwar schon wegen der Verletzung verschiedener Vorschriften über das Verfahren", das mehrere Schritte vorsieht. Wegen der Komplexität der Materie ließ das Gericht die Berufung ausdrücklich zu.
Die LMK hatte die Drittsendezeiten bei Sat.1 seit Jahren immer wieder an die Produktionsfirmen News and Pictures des Mainzer Medienunternehmers Josef Buchheit ("Weck up" und "Planetopia") und dctp von Alexander Kluge ("News and Stories" und "Spiegel TV Reportage/ Focus TV Reportage") vergeben. Das Unternehmen ProSiebenSat.1 war aber der Auffassung, dass Buchheit zu teuer produziert, und hatte ihm deshalb für die Zeit ab 2013 einen Vertrag mit deutlich schlechteren finanziellen Konditionen angeboten, was Buchheit ablehnte. Weil es zu keiner Einigung zwischen den beiden Seiten kam, entschied letztlich die LMK selbst - und schrieb den alten Vertrag zu den alten Konditionen für weitere fünf Jahre fort.
Genau das hätte die LMK nach Auffassung der Neustädter Verwaltungsrichter aber nicht tun dürfen - zumindest nicht so schnell. Der Rundfunkstaatsvertrag sehe auch für den Fall, dass eine einvernehmliche Auswahl der Drittanbieter scheitere, bis zur endgültigen Vergabe "weitere zwingende Verfahrensanforderungen" vor, teilte das Gericht mit. Diese Anforderungen habe die LMK aber nicht erfüllt.
Bei der N24 Media GmbH zeigte man sich zufrieden mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Der Sender gehe davon aus, dass die LMK sich "jetzt unvoreingenommen mit unseren Formaten auseinandersetzt", sagte Geschäftsführer Torsten Rossmann.
dapd
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