Berlin - In den Vogelgrippe-Gebieten der fünf betroffenen Bundesländer gelten seit Samstag besondere Schutzmaßnahmen: Wie das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mitteilte, müssen Hunde in den Sperrzonen und Überwachungszonen angeleint werden; Katzen dürfen nicht frei herumlaufen. Sperrzonen gelten in einem Umkreis von drei Kilometern um Vogelgrippe-Fundorte herum, Beobachtungszonen in einem Umkreis von zehn Kilometern.
In den Sperrzonen ist außerdem der Zugang für betriebsfremde Personen, mit Ausnahme von Tierärzten und zuständigen Behördenvertretern, generell verboten. Haustierhalter sollten dringend darauf achten, Hygiene-Grundregeln im Umgang mit ihren Tieren zu beachten und sich an die Schutzmaßnahmen in den Sperrzonen und Überwachungszonen zu halten.
Grundsätzlich, so erklärte das Ministerium, bestehe kein Anlass zu Panik, aber zu erhöhter Aufmerksamkeit. Außerhalb der Überwachungszonen werde Haltern empfohlen, die Tiere gut zu beobachten und bei Krankheitssymptomen oder auffälligem Verhalten einen Tierarzt aufzusuchen.
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