Stuttgart – Der deutsche Fußballmeister VfB Stuttgart darf weiterhin nicht für private Sportwettenanbieter Werbung machen. Der Fußballclub scheiterte mit einem Eilverfahren gegen den neuen Glücksspielstaatsvertrag vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Der Eilantrag wurde zurückgewiesen, wie eine Gerichtssprecherin am Montag in Stuttgart erklärte.
Das Verwaltungsgericht traf aber keine Entscheidung in der Sache, „obwohl die Kammer nach wie vor die Rechtsmeinung vertritt, dass ein Verbot privater Sportwetten mit Europarecht nicht vereinbar sei“. Der Fußballclub kann gegen den Beschluss innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen.
Der Geschäftsführer der VfB Stuttgart Marketing-GmbH, Rainer Mutschler, sagte der AP, der Verein werde die nächste Instanz anrufen. „Das muss juristisch weiter geklärt werden.“
Stellvertretend für die Bundesligaclubs wollte der VfB erreichen, dass er im eigenen Stadion wieder für den privaten Wettanbieter bwin und andere Unternehmen werben darf. Unterstützt wurde der Verein bei seiner Klage von der Deutschen Fußball Liga (DFL).
Durch das Werbeverbot für den privaten Anbieter bwin gehe dem Club jährlich ein siebenstelliger Betrag verloren, erklärte VfB-Präsident Erwin Staudt Mitte Februar. Nach einer Schätzung von DFL-Präsident Reinhard Rauball entgehen dem deutschen Fußball durch das Verbot privater Wettanbieter insgesamt Einnahmen in Höhe von 100 bis 300 Millionen Euro.
Der umstrittene neue Glücksspielstaatsvertrag, gegen den der Verein vorging, trat am 1. Januar in Kraft. In ihm wurde das staatliche Glücksspielmonopol erneut festgeschrieben, das den Ländern Milliardeneinnahmen sichert. Bei der EU stößt dieses Monopol auf Kritik: Ende Januar leitete Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung ein, die in den kommenden Monaten auf eine Anfrage antworten muss. (AP)
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