Aktuelle Nachrichten – Gesellschaft
19.07.2012
Foto: Thomas Wieck/dapd
Karlsruhe – Gerichte können nach dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht verurteilte Straftäter die Sicherungsverwahrung androhen, wenn deren Gefährlichkeit für die Allgemeinheit noch nicht mit Sicherheit festgestellt werden konnte.
Die vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist nach einer Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Androhung, einen Straftäter nach der Haftverbüßung unterzubringen, verstoße weder gegen die Menschenwürde noch gegen das Freiheitsgrundrecht, heißt es in der Begründung.
(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1048/11) (dapd)
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