Umwelt – Vorsorge für Wassereinbruch im Atommülllager Asse – DAPD
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Strahlenschutzordnung vorläufig in Kraft Vorsorge für Wassereinbruch im Atommülllager Asse

DAPD

05.07.2009

(AP Photo/Joerg Sarbach)
(AP Photo/Joerg Sarbach)

Salzgitter – Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) will in der Asse Vorkehrungen gegen ein unkontrolliertes Volllaufen einsturzgefährdeten Atommülllagers treffen. In dem ehemaligen Salzbergwerk werden größere Pumpen installiert, neue Zwischenspeicher für Lauge errichtet und in vier Atommüllkammern Rohre für eine Notverfüllung mit Beton gelegt, wie BfS-Präsident Wolfram König am Donnerstag in Salzgitter mitteilte.

„Ziel ist es, Zuflüsse bis zu 500 Kubikmeter pro Tag noch zu beherrschen“, sagte er. In das Bergwerk dringen derzeit täglich rund zwölf Kubikmeter Lauge ein. Nach Angaben von König sollen die Rohrleitungen in die Atommüllkammern mit einer neuen Mischanlage für Salzbeton verbunden werden, die derzeit über Tage auf dem Bergwerkgelände errichtet wird. Die Füllung der Einlagerungskammern mit Beton solle eindringendes Wasser von dem eingelagerten Atommüll fernhalten.

Bei einem Wasserzutritt müsse man verhindern, „dass Radionuklide mobilisiert werden und in die Umwelt gelangen“, sagte König. Man tue alles, um die Sicherheit der Asse zu verbessern, könne aber im Störfall auch keine Garantie für die Einhalten der Grenzwerte abgeben.

Herkunft der Zuflüsse unbekannt

Nach Angaben von König ist die Situation in dem Bergwerk derzeit stabil. „Aber alle Gutachter können schnelle Veränderungen der Zuflüsse nicht ausschließen“, sagte der BfS-Präsident weiter. Bei einem unkontrollierten Zufluss könne es in der Umgebung des Endlagers zum erheblichen Überschreiten der Grenzwerte kommen, warnte er. Man wisse nicht, woher die über die Südflanke des Bergwerks eindringende Flüssigkeit stamme.

Die Vorsorgemaßnahmen für Störfälle, die das BfS für das zwischen 1967 und 1978 mit 126.000 Atommüllfässern gefüllte Lager ergreifen will, sind Teil einer umfassenden Strahlenschutzordnung für das Bergwerk. Die Ordnung umfasst auch Schutzvorschriften für das Personal und die Ausweisung von Sicherheitsbereichen, die unter Tage möglicherweise durch Störfälle radioaktiv belastet sind.

Die Strahlenschutzordnung wurde von dem Bundesamt zunächst vorläufig in Kraft gesetzt. Das BfS leitete sie zugleich dem niedersächsischen Umweltministerium zur Genehmigung zu. „Mit der Strahlenschutzordnung für das Bergwerk wird das Atommülllager Asse erstmals so behandelt, wie es für eine Atomanlage in Deutschland seit 40 Jahren Vorschrift ist“, betonte König.

Die Anlage bei Wolfenbüttel wurde bis Ende 2008 nach Vorschriften des Bergrechts betrieben. Anfang 2009 übernahm das BfS den Betrieb des Atommülllagers. Seither gelten für das Bergwerk auch die Vorschriften des Atomrechts. (AP)

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