Berlin – Als "außerehelich Geborene" bezeichnet das Statistische Bundesamt alle "Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern". Diese Bezeichnung wird nach Angaben der Behörde seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts am 1. Juli 1998 verwendet, das eheliche und nicht eheliche Kinder gleichstellte, etwa im Erbrecht. Auch ermöglichte es erstmals das gemeinsame Sorgerecht unverheirateter Eltern – die beinhaltete Regelung, die dieses Recht von der Zustimmung der Mutter abhängig macht, kippte das Bundesverfassungsgericht allerdings im August 2010.
Allein erziehend sind die wenigsten Mütter nicht ehelich geborener Babys, wie das Max-Planck-Institut für demografische Forschung in Rostock in der 2010 erschienenen Publikation "Familie und Partnerschaft in Ost- und Westdeutschland" aufzeigte: Demnach leben bei der Geburt des ersten Kindes in den neuen Bundesländern 67 Prozent und in den alten Bundesländern 63 Prozent der unverheirateten Eltern in einer gemeinsamen Wohnung, 16 beziehungsweise 17 Prozent leben in getrennten Wohnungen. Bei 17 Prozent der unverheirateten Eltern in Ostdeutschland und 20 Prozent in Westdeutschland besteht keine partnerschaftliche Beziehung. (dapd)
(28.06.2011)
Kate Middleton und das Vermächtnis der Diana
(20.04.2011)
China will Verzeichnis aller Eheschließungen online stellen
(05.01.2011)
Keine Immunität mehr für prügelnde Ehemänner
(19.10.2009)
(15.06.2009)
13-Jährige in Somalia gesteinigt
(01.11.2008)