Aktuelle Nachrichten – Verbraucher
13.11.2009
Frankfurt/Main – Wenn ein geliebter Mensch stirbt, müssen sich die Angehörigen trotz der Trauer mit einer Reihe von Aufgaben auseinandersetzen. Wer nicht aufpasst, bekommt schnell Ärger mit Behörden, verliert Geld oder macht sich sogar strafbar. Nachfolgend einige Fragen und Antworten:
- Wer muss den Nachlass eines Verstorbenen regeln?
Grundsätzlich sind laut Gesetz die „nächsten geschäftsfähigen Angehörigen“ im Todesfall zuständig – also Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister oder sonstige Sorgeberechtigte. Die meisten Aufgaben unmittelbar nach dem Tod übernimmt auf Wunsch – und gegen Bezahlung – auch ein Bestattungsunternehmen. Darauf weist eine Broschüre des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hin.
- Welche Formalitäten sind direkt nach dem Tod erledigen?
An erster Stelle steht die Ausfertigung eines Totenscheins. Ist der Angehörige zu Hause gestorben, übernimmt das der Hausarzt, im Pflegeheim oder Krankenhaus der diensthabende Arzt.
- Welche Behörden-Gänge stehen einem bevor?
Den Totenschein brauchen die Angehörigen für die Sterburkunde, die nach dem Personenstandsgesetz spätestens am dritten Werktag nach dem Tod beantragt werden muss. Verantwortlich für die Ausstellung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Todesfall eingetreten ist. Außer dem Totenschein müssen die Angehörigen auch den Personalausweis und das Familienstammbuch mit Geburts- oder Heiratsurkunde des Toten vorlegen.
Die Sterbeurkunde ist für viele andere Formalitäten nötig. Die Verbraucherschützer raten deshalb dazu, gleich fünf bis sechs Exemplare mehr ausstellen zu lassen, als das Amt ohnehin zur Verfügung stellt.
- Was ist beim Testament zu beachten?
Hinterlässt der Verstorbene ein Testament, müssen die Angehörigen dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abliefern. Wer diese Vorschrift nicht beachtet, kann sich strafbar machen. Wer Erbschaftsstreit oder eine Nachlassüberschuldung fürchtet, sollte einen Anwalt, Notar oder Steuerberater zurate ziehen.
- Was ist bei der Beerdigung zu beachten?
Verbraucherschützer raten dazu, nicht das erstbeste Angebot eines Bestattungsunternehmens anzunehmen, sondern die Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen. Von den Erwartungen der Verwandten und Freude solle sich niemand unter Druck setzen lassen. Die Höhe der Bestattungskosten sei schließlich kein Beweis für Trauer. Auch die Art der Beerdigung – Erd- oder Feuerbestattung, möglicherweise auch eine alternative Form – hat Einfluss auf die Kosten.
Viel Zeit können sich Angehörige mit den traurigen Pflichten aber nicht lassen, denn laut Gesetz muss ein Verstorbener innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes in die Leichenhalle oder zum Bestatter übergeführt werden. Die Beerdigung muss je nach Bundesland innerhalb fünf bis zehn Werktagen nach dem Tod erfolgen. Begründete Ausnahmen sind möglich.
- Wohnung, Rente und Versicherung – wie regele ich was?
Viele Angehörige wissen nicht, dass ein bestehender Mietvertrag mit dem Tod des Bewohners nicht automatisch endet. Vielmehr können Haushaltsmitglieder, Familienangehörige oder Erben in das Mietverhältnis einsteigen, wie der vzbv-Ratgeber erläutert. Wird die Mietwohnung nicht mehr benötigt, müssen die Angehörigen kündigen und die Verträge für Strom, Wasser und Telefon schriftlich beenden.
Wenn der Ehemann oder die Ehefrau gestorben ist, kann der Partner einen Antrag auf Witwen- oder Witwerrente stellen. Außerdem müssen die Hinterbliebenen Abonnements, Kreditkarten und Versicherungen kündigen oder umschreiben lassen.
- Wo kann ich mich weiter informieren?
Der Ratgeber „Was tun, wenn jemand stirbt?“ ist für 9,90 Euro bei den Verbraucherzentralen erhältlich. Er kann auch im Internet bestellt werden.
http://tinyurl.com/yk2cbmg (AP)
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