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Weitere Kassen planen Übernahme von Schutzimpfungen für Auslandsreisen

DAPD

29.05.2007

Frankfurt/Main – Nach der KKH erwägen weitere Krankenkassen die Übernahme der Kosten für Schutzimpfungen vor Auslandsreisen. Dies ergab eine am Dienstag in Frankfurt am Main veröffentlichte Umfrage des Berufsverbandes Deutscher Internisten bei den größten deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen.

Die Kaufmännische Krankenkasse Hannover (KKH) hatte in der vergangenen Woche als erste angekündigt, ihren Versicherten künftig zahlreiche Schutzimpfungen für den Auslandsurlaub zu erstatten. Mit der Genehmigung dieser Satzung durch das Bundesversicherungsamt ist nach Angaben des Internistenverbands nun der Weg auch für andere Kassen frei, Reiseimpfungen zukünftig für alle Versicherten zu erstatten. Damit bestehe zu Beginn der Sommerreisesaison 2007 für viele Auslandsurlauber die Möglichkeit einer Erstattung der dafür erforderlichen Schutzimpfungen.

Diese so genannten Reiseimpfungen umfassen laut Ärzteverband zum Beispiel die Impfungen gegen eine durch Zecken übertragene Hirnhautentzündung (Frühsommermenigoenzephalitis, kurz FSME), die für Länder wie Österreich oder Tschechien empfohlen werden. Zu den wichtigen Auslandsimpfungen gehören auch die Impfungen gegen Gelbsucht (Hepatitis A und B). Diese Erreger, die eine infektiöse Leberentzündung auslösen können, sind in Osteuropa, im gesamten Mittelmeerraum, aber auch in beliebten Urlaubsländern wie der Türkei oder Ägypten weit verbreitet, eine Impfung sei daher für Reisende empfohlen. Daneben erstattet die KKH künftig auch die Kosten für Impfungen gegen Tollwut oder Meningokokken seinen Mitgliedern als Satzungsleistung.

Nach der Umfrage des Internistenverbands überlegen auch einige Betriebskrankenkassen, die Gmünder Ersatzkasse und die Techniker Krankenkasse eine derartige Erstattung. Dazu bedarf es allerdings einer Satzungsänderung, die von den zuständigen Gremien noch beschlossen werden muss. Bei der Umfrage des Berufsverbands gaben zudem die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) an, sie würden die Reiseimpfungen als Satzungsleistung prüfen. Lediglich die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) und die Barmer Ersatzkasse wollen zunächst ihre alte Erstattungspraxis beibehalten.

Unterschiede auch bei Privatkassen

Der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) gab an, sämtliche von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen zu erstatten. Allerdings schränkte ein PKV-Sprecher ein, dass es auf Grund der vielen unterschiedlichen Kassen und Tarife kaum möglich sei, eine für alle privat Versicherten einheitliche Auskunft zur Erstattungspraxis für alle Reiseimpfungen zu geben.

Der Berufsverband der Internisten forderte indes eine einheitliche Regelung für alle Versicherten. Dies sei für Patienten und Ärzte sinnvoll, aus medizinischer Sicht sei eine präventive Gesundheitsvorsorge sicherlich zu unterstützen, erklärte der stellvertretende Verbandspräsident Wolf von Römer. „Gerade bei Reisen in Ländern mit höheren Infektionsrisiken als Deutschland sollte die vorbeugende Schutzimpfung, die manchmal lebensrettend sein kann, selbstverständlich sein“, betonte der Münchner Arzt.

http://www.internisten-im-netz.de (AP)

 

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